Presse­mitteilung

Gesundheitsministerin Huml: Hospiz- und Palliativversorgung in Bayern in 2015 weiter ausgebaut – Weitere Verbesserungen sind geplant

Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml will die Hospiz- und Palliativversorgung weiter verbessern. Durch das im Dezember 2015 in Kraft getretene neue Hospiz- und Palliativgesetz wird beispielsweise die Arbeit der ambulanten Hospizdienste an Krankenhäusern deutlich gestärkt. Die Ministerin betonte am Mittwoch in München: "Das neue Hospiz- und Palliativgesetz begrüße ich sehr. Es setzt viele Anliegen Bayerns um. So werden seit Inkrafttreten des Gesetzes ambulante Hospizdienste auch dann von den Krankenkassen gefördert, wenn Krankenhausträger die Dienste beauftragen – unabhängig davon, auf welcher Station der betroffene Patient liegt. Wir konnten zudem erreichen, dass ambulante Hospize frühzeitiger, nämlich ab der ersten Sterbebegleitung, durch die Krankenkassen gefördert werden."

Die Ministerin erläuterte: "Hospizdienste helfen mit Ihrer Zuwendung und Fürsorge, wenn keine Heilung mehr möglich ist. Schwerstkranke und Sterbende schöpfen Kraft aus der Sterbebegleitung von ambulanten Hospizdiensten. Wichtig ist, dass alle Betroffene und ihre Angehörige die erforderliche Sterbebegleitung erfahren."

2015 hat Bayern auch die stationäre Versorgung weiter vorangebracht. Insgesamt gibt es jetzt in Bayern 48 Palliativstationen sowie 48 palliativmedizinische Dienste. 2015 wurden zudem zwei weitere stationäre Hospize eröffnet. Damit hat Bayern aktuell insgesamt 18 stationäre Hospize, ein weiteres wird derzeit errichtet. Im ambulanten Bereich hat der Freistaat im Jahr 2015 den Aufbau von sechs weiteren Teams zu spezialisierten ambulanten palliativmedizinischen Versorgung (SAPV-Teams) mit bis zu 15.000 Euro pro Team unterstützt. Insgesamt gibt es nun in Bayern 36 SAPV-Teams für Erwachsene und 4 SAPV-Teams für Kinder.

Huml unterstrich: "Das auf Bundesebene beschlossene Hospiz- und Palliativgesetz sieht endlich auch eine eigene Rahmenvereinbarung für Kinderhospize vor." Die Ministerin fügte hinzu: "Kinderhospize werden den besonderen Bedürfnissen ihrer kleinen Patienten und deren Familien gerecht. Sie unterscheiden sich konzeptionell, strukturell und auch personell von den Erwachsenenhospizen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass sie auch rechtlich nicht länger als ein 'Anhängsel' der Erwachsenenhospize behandelt werden."

Die Ministerin erneuerte zugleich ihre klare Absage an organisierte Sterbehilfe. Sie bekräftigte: "Sterben gehört zum Leben. Mit einer leistungsfähigen Hospiz- und Palliativversorgung können wir dem Wunsch mancher Menschen nach aktiver Sterbehilfe oder nach Beihilfe zur Selbsttötung überzeugend begegnen. Deshalb werden wir auch künftig die Versorgung Schwerstkranker und Sterbender weiter ausbauen."

Im Freistaat gibt es derzeit über 136 Hospizvereine mit rund 25.000 Vereinsmitgliedern. Jährlich werden in Bayern rund 12.000 Sterbebegleitungen abgeschlossen. Rund 6.500 aktive ehrenamtliche Hospizhelfer begleiten rund um die Uhr schwerstkranke und sterbende Menschen.