Wimpernstyling bezeichnet kosmetische Maßnahmen zur Veränderung des Erscheinungsbilds der Wimpern, einschließlich Verlängerung, Verdichtung, Färbung oder Lifting, ohne dass dabei Eingriffe an Auge oder Körper vorgenommen werden. Als Tätigkeit der dekorativen Kosmetik führt Wimpernstyling bei korrekter Anwendung nicht zu Verletzungen der Haut oder Schleimhaut und ist in der Regel nicht von der BayHygV umfasst.