In diesem Fall ist in der Regel alles in Ordnung. Unauffällige Ergebnisse werden nur dem verantwortlichen Arzt, der das Screening durchgeführt hat, mitgeteilt. Das Screeningzentrum im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) sorgt dafür, dass die Screening-Untersuchungen allen Neugeborenen angeboten und notwendige Kontrolluntersuchungen zeitnah durchgeführt werden.

Liegt für ein Kind keine Screening-Meldung vor, weil die Karte verloren ging, die Eltern ein Screening oder eine Datenübermittlung abgelehnt haben oder die Untersuchung aus anderen Gründen unterlassen wurde, informiert das Screeningzentrum die Eltern in einem Brief über die fehlenden Screeningdaten.