Der Arbeitsbereich ist der organisatorisch oder räumlich abgegrenzte Bereich einschließlich der hierfür erforderlichen Flächen, Einrichtungen, Geräte und Materialien.

Der Arbeitsbereich, in dem Tätigkeiten vorgenommen werden, die eine Verletzung der Haut oder Schleimhaut vorsehen, umfasst die unmittelbaren Kontaktflächen (Oberflächen oder Gegenstände, die mit der Haut der behandelten Person, Körperflüssigkeiten oder Sekreten in Berührung kommen) einschließlich der dabei genutzten Arbeitsflächen (Bereiche, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit zur Durchführung von Arbeitsabläufen genutzt werden und dabei mit Personen, Materialien, Instrumenten oder Geräten in Berührung kommen können).

Arbeitsbereiche für Tätigkeiten, die eine Verletzung der Haut oder Schleimhaut vorsehen, sind organisatorisch oder räumlich von Arbeitsbereichen für Tätigkeiten mit abweichendem Infektionsrisiko zu trennen. Die organisatorische Trennung kann insbesondere durch eine zeitliche Trennung der Tätigkeiten erfolgen. Eine räumliche Trennung ist hierfür nicht zwingend erforderlich, kann jedoch je nach räumlichen Gegebenheiten und deren Ausstattung, insbesondere bei einer Mehrfachnutzung durch verschiedene Berufsgruppen, aus hygienischen Gründen erforderlich sein. Werden in einem Arbeitsbereich sowohl Tätigkeiten mit als auch ohne beabsichtigte Verletzung der Haut- oder Schleimhaut durchgeführt, sind die jeweils strengeren Hygieneanforderungen an den Arbeitsbereich für Tätigkeiten, die eine Verletzung der Haut oder Schleimhaut vorsehen, zu erfüllen.

Die Ausstattung der Räume, in denen Tätigkeiten, die eine Verletzung der Haut oder Schleimhaut vorsehen, durchgeführt werden, muss zudem so beschaffen sein, dass alle Oberflächen (zum Beispiel Schränke oder Stühle) leicht zu reinigen und bei Bedarf zu desinfizieren sind. Dies schließt alle Arbeitsflächen, Behandlungsliegen und andere Kontaktflächen ein. Es wird empfohlen auf rutschfeste Bodenbeläge, die gewischt werden können, zu achten. Teppiche, außer sie sind entsprechend für den Gebrauch zugelassen, sollen nicht im Behandlungsraum verwendet werden.

Alle weiteren Flächen des Arbeitsbereichs neben den Kontakt- und Arbeitsflächen sind mindestens einmal pro Arbeitstag zu reinigen sowie im Falle einer Kontamination mit Blut oder Sekreten, nach Entfernung der Kontamination mit einem trockenen Tuch, zusätzlich mittels Wischdesinfektion zu desinfizieren.