Im Sinne der BayHygV umfasst der Begriff Geräte solche Instrumente, bei deren Verwendung eine Verletzung der Haut oder Schleimhaut eintreten kann oder die zur temporären beziehungsweise dauerhaften Anbringung von sterilen Materialien unter die Haut oder Schleimhaut dienen. Maßgeblich für die erforderliche Sterilität sowie Umfang der Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen der verwendeten Geräte ist die Art der Anwendung und das damit verbundene Infektionsrisiko.
Wir weisen darauf hin, dass sterile Einwegartikel unter möglichst aseptischen Bedingungen und mit aseptischer Arbeitstechnik der Sterilverpackung entnommen und unter die Haut oder Schleimhaut gebracht werden. Sterile Einwegartikel dürfen bestimmungsgemäß nicht wiederverwendet oder aufbereitet werden.
