Es dürfen ausschließlich durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als Arzneimittel zugelassene Wunddesinfektionsmittel verwendet werden. Bei der Zulassung von Desinfektionsmitteln zur Wunddesinfektion wird durch das BfArM geprüft, ob diese Desinfektionsmittel den Anforderungen an Wirksamkeit (gegenüber einem definierten Erregerspektrum), Unbedenklichkeit und pharmazeutische Qualität (inklusive mikrobiologische Reinheit) entsprechen. Zugelassene Wunddesinfektionsmittel können in dem Arzneimittel-Informationssystem AMIce des BfArM oder bei PharmNet.Bund über Produktname, Wirkstoff, Zulassungsnummer oder Anwendungsgebiet gefunden werden.
Die vorgenannten Produkte unterscheiden sich als Arzneimittel hinsichtlich der an sie und ihre Verwendung gestellten Anforderungen zum Teil grundlegend von denen in den § 2 Abs. 2 Nummer 1, Abs. 4 bzw. § 4 Abs. 1 sowie § 2 Abs. 6 BayHygV angesprochenen Biozid-Produkten; siehe auch die entsprechenden Ausführungen in den FAQ.
