Pressemitteilung
28.12.2025
Nr. 250
Gerlach: Weiterhin hohe Nachfrage nach Bayerns Landarztprämie – Bayerns Gesundheitsministerin: Im Jahr 2025 bisher 158 Förderungen für Niederlassungen im ländlichen Raum
Mit Bayerns Landarztprämie konnte auch im Jahr 2025 die medizinische Versorgung auf dem Land deutlich gestärkt werden. Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach am Sonntag hingewiesen. Die Ministerin betonte: „Im Jahr 2025 wurden bisher 158 Landarztprämien für Niederlassungen, Gründungen von Medizinischen Versorgungszentren und Filialbildungen im ländlichen Raum vergeben. Das zeigt ganz klar, dass wir in Bayern mit der Landarztprämie den richtigen Weg eingeschlagen haben. Diese bayerische Förderung wirkt, unsere Maßnahmen kommen an – direkt vor Ort bei den Menschen!“
Gerlach unterstrich: „Die Verfügbarkeit einer ärztlichen Versorgung darf nicht von der Postleitzahl abhängen. Deshalb setze ich mich dafür ein, noch mehr Medizinerinnen und Mediziner für die Arbeit im ländlichen Raum zu gewinnen.“
Konkret bekamen im Jahr 2025 die Landarztprämie bisher 89 Hausärzte, 2 Frauenärzte, 14 Kinderärzte, 6 Augenärzte, 2 Hautärzte, 4 HNO-Ärzte, 2 Neurologen, 2 Chirurgen/Orthopäden und 2 Urologen. Außerdem wurde sie vergeben an 14 Kinder- und Jugendpsychotherapeuten sowie 21 Psychotherapeuten (Stand: 18.12.2025).
Gerlach erläuterte: „Vor allem im ländlichen Raum steht die ambulante Versorgung vor großen Herausforderungen. Schon heute sind rund 350 Hausarztsitze nicht besetzt. Die demografische Entwicklung wird den Ärztemangel noch weiter verschärfen.“ Der Altersdurchschnitt im hausärztlichen Bereich liegt derzeit bei rund 55 Jahren. Rund 36 Prozent der Hausärztinnen und Hausärzte sind 60 Jahre oder älter.
Durch die bayerische Landarztprämie werden Niederlassungen von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum mit bis zu 60.000 Euro unterstützt. Psychotherapeutinnen und -therapeuten können eine Förderung von bis zu 20.000 Euro erhalten. Voraussetzung ist, dass sich die Medizinerinnen und Mediziner in Gemeinden mit nicht mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern niederlassen.
Bei Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiatern liegt die Grenze bei 40.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Des Weiteren haben die Niederlassungen in Gemeinden zu erfolgen, die nicht überversorgt sind. Ärztinnen und Ärzte können auch dann eine Prämie erhalten, wenn sie eine schon bestehende Praxis übernehmen. Gerlach erklärte: „Seit 2012 konnten wir bereits 1.477 Ärztinnen und Ärzte finanziell unterstützen – davon 971 Hausärztinnen und -ärzte (Stand: 18.12.2025).“
Die Ministerin ergänzte: „Gerade für junge Medizinerinnen und Mediziner schaffen wir mit der Landarztprämie einen echten Anreiz, sich für den ländlichen Raum zu entscheiden. Und wir sehen: Das Konzept funktioniert!“
Gerlach betonte: „Wir setzen uns mit zahlreichen Maßnahmen für die bestmögliche medizinische Versorgung in Bayern ein – und zwar flächendeckend. Neben der Landarztprämie schaffen wir mit der Landarztquote für angehende Medizinerinnen und Mediziner, dem Stipendienprogramm für Medizinstudierende, dem Programm ‚Beste Landpartie Allgemeinmedizin‘ und dem Förderprogramm für Kommunen wichtige Anreize, um die medizinische Versorgung auf dem Land auch in Zukunft sicherzustellen. Um die Landarztprämie als auch das Stipendienprogramm für Medizinstudierende ohne Unterbrechung fortführen zu können, haben wir beide Programme über den 31. Dezember 2025 hinaus verlängert.“
Die Ministerin fügte hinzu: „Bayern nimmt dafür auch viel Geld in die Hand. Seit 2012 haben wir allein für unser Förderprogramm zum Erhalt und zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum rund 95 Millionen Euro bereitgestellt – davon rund 7,75 Millionen Euro im bisherigen Jahr 2025.“
Weitere Informationen zu den Förderprogrammen des Freistaats finden Sie unter: www.stmgp.bayern.de/service/foerderprogramme/#foerderprogramme-aerztliche-versorgung-land.
