Pressemitteilung

05.02.2026

Nr. 18

Gerlach dringt auf faire Bezahlung der Hebammen – Bayerns Gesundheitsministerin fordert rasche Einigung zwischen GKV-Spitzenverband und Hebammen-Verbänden

Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach dringtauf eine faire Bezahlung der Hebammen. Gerlach betonte am Donnerstag inMünchen: „Leider gibt es noch immer keine Einigung zwischen demGKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Hebammenverbänden auf Bundesebene aufVerbesserungen bei der Vergütung. Sollte sich das nicht rasch ändern, muss überandere Lösungen nachgedacht werden. Als letzter Schritt wäre auch denkbar, dasskünftig wieder der Bund die Hebammen-Vergütung festsetzt.“

Die Ministerin fügte hinzu: „Klar ist dabei: Ein solcher Schrittmuss wohl überlegt sein. Denn die Selbstverwaltung ist ein hohes Gut und einwesentlicher Eckpfeiler unseres Gesundheitssystems.“

Gerlach erläuterte: „Beleghebammen sind vor allem auch in Bayernechte Anker der Geburtshilfe und elementar, da sie eine flächendeckendeVersorgung garantieren. Sie sind hochqualifizierte Fachkräfte, die während derGeburt an der Seite der Frauen stehen und eine flächendeckende Versorgunggarantieren. Bayern wird sich deshalb auch künftig für die Belange derBeleghebammen stark machen, auch wenn dies unbequeme Lösungen erfordert.“

Gerlach unterstrich: „Als Bayerische Staatsregierung haben wirzwar keinen Einfluss auf Vergütungsverhandlungen, die der Bundesgesetzgeber demGKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Hebammenverbänden auf Bundesebeneübertragen hat. Wir nehmen die Sorgen der Hebammen sehr ernst. Denn wir wollenauch weiterhin sicherstellen, dass Frauen überall in Bayern die bestmöglicheGeburtshilfe bekommen. Deshalb hatten wir bereits im vergangenen Jahr einenRunden Tisch einberufen, um gemeinsam mit dem Bayerischen HebammenLandesverband (BHLV), der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) undVertretern der Krankenkassen zu prüfen, wie wir die Versorgung auch unter demneuen Hebammenhilfevertrag bestmöglich aufstellen können.“

Die Ministerin ergänzte: „Konkret haben wir darüber gesprochen,wie es gelingen kann, die Quote der 1:1-Betreuung zu steigern. Denn dadurchwäre im Rahmen des Hebammenhilfevertrags eine Vergütungssteigerung möglich.Neben der Betreuungsquote stand zudem insbesondere die Befürchtung der Hebammenim Raum, ambulante Leistungen im Notfall künftig nicht mehr abrechnen zukönnen. Hier könnten sogenannte Hebammenambulanzen an beziehungsweise in denKrankenhäusern eine probate Lösung darstellen.“

Gerlach fügte hinzu: „Für Bayern ist die Sicherstellung einerflächendeckenden Hebammenversorgung ein wichtiges Anliegen. Das belegen auchunsere gut aufgestellten Förderprogramme. Dafür hat die BayerischeStaatsregierung bereits mehr als zehn Millionen Euro aufgewandt.“