Pressemitteilung
05.12.2025
Nr. 238
Gerlach stärkt Kliniken den Rücken – Bayerns Gesundheitsministerin anlässlich der Mitgliederversammlung der Bayerischen Krankenhausgesellschaft in München: Nachbesserungen bei Krankenhausreform dringend nötig
Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach setzt sich trotz des Widerstands der Bundesregierung weiter für Nachbesserungen bei der Krankenhausreform ein. Gerlach betonte am Freitag anlässlich der Jahresmitgliederversammlung der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) in München: „Die Länder haben im Bundesrat klare Vorschläge gemacht. Diese Nachbesserungen brauchen wir dringend, denn die Krankenhausreform sollte so lebens- und praxisnah wie möglich sein, damit sie zum Erfolg wird.“
Die Ministerin fügte hinzu: „Leider war die Gegenäußerung der Bundesregierung vom vergangenen Mittwoch in den wichtigsten Punkten ablehnend. Es liegt nun am Bundestag, die Argumente der Länderkammer aufzugreifen.“
Gerlach erläuterte: „Die Beschlüsse im Bundesrat vom 21. November haben unmissverständlich deutlich gemacht, dass der aktuelle Entwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz den Planungsbehörden weiterhin keine ausreichenden Spielräume gibt, um die Versorgungsrealitäten vor Ort adäquat abbilden zu können. So haben sich die Länder mehrheitlich für eine Anpassung der Standortdefinition ausgesprochen. Denn es muss eben den Ländern überlassen sein, im Bedarfsfall räumlich eng beieinander liegende Einrichtungen desselben Krankenhausträgers als einen einheitlichen Krankenhausstandort zu bestimmen. Andernfalls würde größeren Krankenhäusern die Erfüllung der Leistungsgruppenvoraussetzungen unnötig erschwert. Auch in diesem Punkt ist die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung dem Vorschlag der Länder leider nicht nähergetreten.“
Gerlach unterstrich: „Es geht den Ländern nicht um Rechthaberei. Es geht vielmehr darum, dass wir unsere Verantwortung für die Krankenhausplanung in der Fläche ernstnehmen und eine optimale Versorgung ermöglichen wollen. Dafür brauchen wir die nötigen Werkzeuge – und keine starren Vorgaben aus Berlin.“
Die Ministerin betonte zugleich: „Die Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung ist zweifellos notwendig, darf aber nicht einseitig und dauerhaft zulasten der Krankenhäuser gehen. Auch dafür werde ich mich weiterhin einsetzen.“
Gerlach fügte hinzu: „Bayern will erreichen, dass die einmalige Aussetzung der sogenannten Meistbegünstigungsklausel nicht eine dauerhaft schlechtere Finanzierung der Krankenhäuser zur Folge hat. Das würde die ohnehin defizitäre Situation vieler Kliniken zusätzlich massiv belasten und damit der Versorgungssicherheit schaden.“
Die Ministerin fügte hinzu: „Leider war die Gegenäußerung der Bundesregierung vom vergangenen Mittwoch in den wichtigsten Punkten ablehnend. Es liegt nun am Bundestag, die Argumente der Länderkammer aufzugreifen.“
Gerlach erläuterte: „Die Beschlüsse im Bundesrat vom 21. November haben unmissverständlich deutlich gemacht, dass der aktuelle Entwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz den Planungsbehörden weiterhin keine ausreichenden Spielräume gibt, um die Versorgungsrealitäten vor Ort adäquat abbilden zu können. So haben sich die Länder mehrheitlich für eine Anpassung der Standortdefinition ausgesprochen. Denn es muss eben den Ländern überlassen sein, im Bedarfsfall räumlich eng beieinander liegende Einrichtungen desselben Krankenhausträgers als einen einheitlichen Krankenhausstandort zu bestimmen. Andernfalls würde größeren Krankenhäusern die Erfüllung der Leistungsgruppenvoraussetzungen unnötig erschwert. Auch in diesem Punkt ist die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung dem Vorschlag der Länder leider nicht nähergetreten.“
Gerlach unterstrich: „Es geht den Ländern nicht um Rechthaberei. Es geht vielmehr darum, dass wir unsere Verantwortung für die Krankenhausplanung in der Fläche ernstnehmen und eine optimale Versorgung ermöglichen wollen. Dafür brauchen wir die nötigen Werkzeuge – und keine starren Vorgaben aus Berlin.“
Die Ministerin betonte zugleich: „Die Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung ist zweifellos notwendig, darf aber nicht einseitig und dauerhaft zulasten der Krankenhäuser gehen. Auch dafür werde ich mich weiterhin einsetzen.“
Gerlach fügte hinzu: „Bayern will erreichen, dass die einmalige Aussetzung der sogenannten Meistbegünstigungsklausel nicht eine dauerhaft schlechtere Finanzierung der Krankenhäuser zur Folge hat. Das würde die ohnehin defizitäre Situation vieler Kliniken zusätzlich massiv belasten und damit der Versorgungssicherheit schaden.“
