Kooperation Bayern – Baden-Württemberg: Einheitliches Digitales Ökosystem für den ÖGD

Baden-Württemberg und Bayern haben sich per Kooperationsvereinbarung verpflichtet, gemeinsam ein modernes, einheitliches digitales Ökosystem für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zu planen, zu betreiben und kontinuierlich weiterzuentwickeln. Ziel ist es, Synergien zu nutzen, Fachverfahren zu vereinheitlichen und eine leistungsfähige, zukunftsfähige und für weitere Bundesländer nachnutzbare IT-Struktur für den ÖGD zu schaffen.

Logo ÖGDdigital - Gemeinsam effizienter vernetzter und stärker

Was regelt die Kooperationsvereinbarung konkret?

  • Gegenstand: Aufbau, Betrieb und Weiterentwicklung eines einheitlichen digitalen Ökosystems für den ÖGD, das alle relevanten Aufgabenbereiche abdeckt (Fachanwendung ÖGD, Wasser-Fachanwendung, Bürgerportal).
  • Partnerschaftliches Vorgehen: Beide Länder bringen ihre bisherigen Entwicklungen und Kompetenzen ein, stimmen sich eng ab und tragen gemeinsam Verantwortung für Betrieb und Weiterentwicklung. Die Federführungen sind aufgeteilt (z. B. Baden-Württemberg: Fachanwendung ÖGD; Bayern: Wasser-Fachanwendung und Bürgerportal).
  • Governance und Organisation: Die Steuerung erfolgt gemeinschaftlich über einen Steuerungskreis und spezialisierte Digitalzentren für die einzelnen Komponenten (Fachanwendung, Wasser, Bürgerportal).
    Entscheidungen über Weiterentwicklungen, Betrieb und Aufteilung von Kosten werden gemeinsam getroffen.
  • Finanzierung: Die Kosten werden nach transparenten Regeln (unter anderem Königsteiner Schlüssel) aufgeteilt. Für neue Partner gibt es klare Regelungen für die Beteiligung an den Aufwänden. Bei einem Beitritt vor 2027 werden neue Partner hierbei bevorzugt.
  • Nutzungsrechte: Im Rahmen der Kooperation erhalten die Partner ein umfassendes Nutzungsrecht an den gemeinsam entwickelten Software-Komponenten – inklusive Quellcode, soweit rechtlich möglich.

Mitnutzung für weitere Bundesländer und Bundeseinrichtungen

Die Vereinbarung ist von Anfang an offen für alle weiteren Bundesländer und Bundeseinrichtungen, die Aufgaben des ÖGD wahrnehmen. Sie können den Regelungen beitreten und so von folgenden Vorteilen profitieren:

  • Mitgestaltung und Mitbestimmung: Neue Partner wirken an der Weiterentwicklung mit und sind im Steuerungskreis vertreten.
  • Technische und organisatorische Unterstützung: Die Integration neuer Partner wird aktiv begleitet, inklusive Unterstützung bei technischen Schnittstellen und organisatorischen Prozessen.
  • Nachnutzung und Standardisierung: Ein Beitritt eröffnet den Zugang zu einer einheitlichen, bundeslandübergreifend bewährten Lösung und erleichtert den bundesweiten Datenaustausch.
  • Klar geregelter Beitritt: Beitrittserklärung und Zustimmung aller Partner erforderlich; Beteiligung an den Kosten entsprechend der Größe/Einwohnerzahl und gegebenenfalls Nachschuss bei späterem Einstieg.

Wichtig für interessierte Bundesländer

  • Ein Beitritt ist für einzelne oder mehrere Teilbereiche (Fachanwendung ÖGD, Wasser-Fachanwendung, Bürgerportal) möglich.
  • Mit dem Beitritt übernehmen neue Partner alle Rechte und Pflichten der Vereinbarung für die gewählten Bereiche.
  • Die Kooperationsstruktur ist so angelegt, dass individuelle Anpassungen der Anwendungen für teilnehmende Länder möglich sind, Kernstandards und Interoperabilität aber gewahrt bleiben.
  • Die Finanzierung erfolgt solidarisch und transparent.
  • Ein Ausstieg ist unter bestimmten Bedingungen möglich, die Nutzungsrechte für bereits bereitgestellte Software bleiben für das jeweilige Land erhalten.

Kontakt und Information

Gerne informieren wir Sie ausführlich über die Kooperationsvereinbarung und die Möglichkeiten für einen Beitritt. Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie bei allen weiteren Schritten!

E-Mail: Digitalisierung-oegd@stmgp.bayern.de

ÖGD Würfel waagerecht
Logo Finanziert von der Europäischen Union Next Generation EU