Presse­mitteilung

Bayern fördert verstärkt ärztliche Versorgung auf dem Land – Gesundheitsministerin Gerlach und Wissenschaftsminister Blume: Bewerbungsphase für Landarzt-Quote beim Medizinstudium startet am 1. Februar

Bayern fördert verstärkt die ärztliche Versorgung insbesondere auf dem Land. Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach am Sonntag anlässlich des Starts der Bewerbungsphase für die Landarzt-Quote beim Medizinstudium am 1. Februar hingewiesen. Die Ministerin betonte: „Bayern steigert die Zahl der Medizinstudienplätze, die über die Landarztquote vergeben werden. Nun können rund 170 Interessierte über diesen Weg ein Studium im Wintersemester 2025/26 aufnehmen – also rund 38 Prozent mehr als im Vorjahr.“

Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume betonte zudem: „Spitzenmedizin im ganzen Land – das ist unser bayerischer Anspruch, das ist unser bayerischer Ansatz: Mit der Landarztquote und unseren Medizincampus-Modellen sorgen wir für Medizin-Nachwuchs in allen Regionen. Wir bilden vor Ort aus, wir setzen vor Ort ein. Medizin muss zu den Menschen kommen, nicht umgekehrt – gerade in einem Flächenland wie Bayern. Die Landarztquote und die Medizin-Ausbildung in allen Regierungsbezirken sind dafür wichtige Bausteine. Insgesamt haben wir fast 20.000 Medizinstudienplätze im Freistaat, davon allein 2.155 für Erstsemester – so viele wie noch nie.“

Gerlach fügte hinzu: „Junge Menschen bekommen damit auch ohne Einser-Abitur eine zusätzliche Chance auf einen der begehrten Medizinstudienplätze. Auf diese Weise trägt der Freistaat dazu bei, dass es auf dem Land mehr Hausärztinnen und Hausärzte gibt. Neu ist die Möglichkeit, über die Landarztquote später auch als Kinder- und Jugendarzt oder -ärztin zu arbeiten.“

Erhöht wurde auch die Zahl der Studienplätze der Humanmedizin über die Quote für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD-Quote). Gerlach erklärte: „Voraussichtlich 38 angehende Ärztinnen und Ärzte können im Wintersemester 2025/26 über die ÖGD-Quote ein Medizinstudium aufnehmen, vergangenes Wintersemester standen 21 Studienplätze über die ÖGD-Quote zur Verfügung.“

Gerlach erläuterte: „Bei der Auswahl der geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten kommt es nicht auf die Abiturnote an. Entscheidend ist vielmehr die persönliche Eignung, die in einem zweistufigen Verfahren sorgfältig überprüft wird. Vorteilhaft sind eine bereits vorhandene Ausbildung in einem Gesundheitsberuf oder ehrenamtliches Engagement, zum Beispiel im Rettungsdienst oder bei Wohlfahrtsverbänden.“

Die Ministerin fügte hinzu: „Im Gegenzug verpflichten sich die angehenden Ärztinnen und Ärzte, nach dem Studium und der fachärztlichen Weiterbildung in den Fachrichtungen Allgemeinmedizin, Innere Medizin oder Kinder- und Jugendmedizin mindestens zehn Jahre lang als Hausarzt oder Kinderarzt zu arbeiten – und zwar in einer Region, die unterversorgt oder von Unterversorgung bedroht ist. Studierende der ÖGD-Quote verpflichten sich entsprechend zu einer Tätigkeit im Öffentlichen Gesundheitsdienst.“

Als eines der ersten Bundesländer hatte Bayern im Jahr 2020 eine Landarztquote eingeführt. Ein Jahr später folgte die ÖGD-Quote. Mittlerweile studieren mehr als 550 junge Menschen über die Landarztquote sowie 70 im Rahmen der ÖGD-Quote an den medizinischen Fakultäten in Bayern Humanmedizin. Die ersten Hausärztinnen und -ärzte werden nach ihrem Studium und der fachärztlichen Weiterbildung voraussichtlich im Jahr 2031 ihre Arbeit aufnehmen und dadurch einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung einer hochwertigen und wohnortnahen medizinischen Versorgung im Flächenstaat Bayern leisten. Die ersten Absolventinnen und Absolventen der ÖGD-Quote werden voraussichtlich im Jahr 2029 ihre Tätigkeit im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Bayern aufnehmen.

Interessenten können sich online unter www.landarztquote.bayern.de über die Landarzt- und ÖGD-Quote informieren und für einen Medizinstudienplatz in Bayern bewerben. Die Bewerbungsphase für die beiden Quoten startet am 1. Februar 2025. Die Bewerbungen müssen bis spätestens 28. Februar 2025 beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) eingereicht werden.

Gerlach betonte: „Angesichts des demografischen Wandels und des medizinisch-technischen Fortschritts benötigen wir mehr denn je junge Medizinerinnen und Mediziner, die sich für den Beruf des Landarztes begeistern und diesen auch dort ausüben, wo sie besonders dringend gebraucht werden. Auch ein leistungsfähiger Öffentlicher Gesundheitsdienst ist sehr wichtig.“

Bayern sorgt auch mit der Landarztprämie dafür, dass die ärztliche Versorgung auf dem Land verbessert wird, Gerlach betonte: „Im vergangenen Jahr sind 153 Anträge eingegangen. Davon konnten bislang 125 bewilligt werden – das ist ein wichtiger Erfolg!“

Mit der bayerischen Landarztprämie werden Niederlassungen von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum mit bis zu 60.000 Euro unterstützt. Psychotherapeutinnen und -therapeuten können eine Förderung von bis zu 20.000 Euro erhalten. Voraussetzung ist, dass sich die Medizinerinnen und Mediziner in Gemeinden mit nicht mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern niederlassen.

Bei Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiatern liegt die Grenze bei 40.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Des Weiteren haben die Niederlassungen in Gemeinden zu erfolgen, die nicht überversorgt sind. Ärztinnen und Ärzte können auch dann eine Prämie erhalten, wenn sie eine schon bestehende Praxis übernehmen. Gerlach ergänzte: „Seit 2012 konnten wir bereits 1.320 Niederlassungen und Filialbildungen fördern – davon alleine 882 Hausärztinnen und Hausärzte.“