Presse­mitteilung

Bundesgesundheitsminister Spahn, Bayerns Gesundheitsministerin Huml und Hessens Sozial- und Integrationsminister Klose: „Hessen und Bayern aktualisieren Verfahren für Einreisende aus China“

Flugreisende aus China werden nach ihrer Ankunft in Bayern und Hessen ab jetzt noch genauer als bisher nach einem möglichen Corona-Virus-Kontakt befragt. Ein entsprechendes Verfahren hatte das Bundesgesundheitsministerium auf Grundlage von Empfehlungen des EU-Gesundheitsministerrats angeordnet. Aktuell gibt es Direktflüge aus China nur nach Bayern und Hessen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erklärte dazu: "Wir müssen bei der Einreise aus China wissen, wer Kontakt mit infizierten Patienten hatte und wer aus Infektionsgebieten kommt. Das ermöglicht eine konkrete Testung am Flughafen. Das ist eine der Lage angemessene Methode, um die Ausbreitung des Corona-Virus in Deutschland und Europa zu verhindern. So haben wir es auf dem EU-Gesundheitsministerrat am Donnerstag beschlossen. Und so setzen wir es nun auf nationaler Ebene direkt um. Dieses mit unseren europäischen Partnern abgestimmte Vorgehen war mir wichtig. Denn nur gemeinsam werden wir die Epidemie eindämmen."

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml unterstrich: "Der Schutz der Bevölkerung hat oberste Priorität. Deshalb freue ich mich, dass wir uns konstruktiv mit dem Bundesgesundheitsministerium und dem hessischen Sozialministerium abstimmen konnten, um eine bundeseinheitliche Regelung zu erreichen."

Kai Klose, Hessischer Minister für Soziales und Integration, betonte: "Wir beobachten einen weiteren Anstieg der Fallzahlen in den Risikogebieten in China sowie weiterhin Einzelfälle außerhalb Chinas. In der aktuellen Situation ist die Gefahr für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland nach wie vor gering. Wir arbeiten daran, dass das so bleibt. Hierfür sind die von uns eingeleiteten Maßnahmen geeignet und werden kontinuierlich evaluiert."

Konkret werden Flugreisende aus China ab heute befragt, ob sie Kontakt mit Corona-Virus-Infizierten hatten oder sich im Infektionsgebiet aufgehalten haben. Der Bund hat dazu die aus China (einschließlich Hongkong und Macau) ankommenden Fluggesellschaften verpflichtet, zusätzlich zur bisherigen Aussteigekarte eine aus drei Fragen bestehende Selbstauskunft auszufüllen, die gemeinsam mit einem mehrsprachigen Informationsblatt an Bord verteilt werden muss. Bereits jetzt sind Flugkapitäne verpflichtet, Personen an Bord zu melden, die offensichtlich krank sind oder eine ansteckende Krankheit haben könnten. Mit der Selbstauskunft erhält die Flugzeugbesatzung eine zusätzliche Entscheidungshilfe für eine solche Meldung. Sollte eine solche Person gemeldet werden, entscheiden vor Ort Beamtinnen und Beamte der Task Force Infektiologie am Zielflughafen München, ob weitere Maßnahmen notwendig sind, zum Beispiel ein Abstrich, Isolationsmaßnahmen oder sogar ein Klinikaufenthalt. Zur reinen kurativen medizinischen Versorgung steht der Gesundheitsbehörde der Medizinische Dienst des Flughafens zur Seite.

Nachdem die Lufthansa ihre Direktflüge von und nach China bis zum Ende des Winterflugplans eingestellt hat und auch die Direktflüge chinesischer Fluggesellschaften nach Düsseldorf und Berlin ab dem Wochenende eingestellt werden, bestehen direkte Verbindungen zwischen China und Deutschland nur noch über die Flughäfen Frankfurt am Main und München. Sie verfügen über die nötige besondere Infrastruktur am und um den Flughafen, um potenziell infektiöse Passagiere zu transportieren, zu diagnostizieren und klinisch zu versorgen.

Das Robert Koch-Institut empfiehlt in der gegenwärtigen Situation, in der die meisten Fälle im Zusammenhang mit einem Aufenthalt im Risikogebiet oder lokalen Clustern (lokale Häufungen) auftreten, eine Eindämmungsstrategie. Die massiven Anstrengungen auf allen Ebenen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) verfolgen das Ziel, einzelne Infektionen so früh wie möglich zu erkennen und die weitere Ausbreitung des Virus dadurch so weit wie möglich zu verhindern. Um das zu erreichen, müssen Infektionsketten so schnell wie möglich unterbrochen werden. Dies gelingt nur, wenn Kontaktpersonen von labordiagnostisch bestätigten Infektionsfällen möglichst lückenlos identifiziert und für 14 Tage (maximale Dauer der Inkubationszeit) in häuslicher Quarantäne untergebracht werden. In diesen 14 Tagen ist das Gesundheitsamt mit den Betroffenen täglich in Kontakt, um rasch zu handeln, falls Symptome auftreten sollten.

Ziel dieser Strategie ist es, sich bestmöglich vorzubereiten und mehr über die Eigenschaften des Virus zu erfahren, Risikogruppen zu identifizieren, Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Gruppen vorzubereiten, Behandlungskapazitäten in Kliniken zu erhöhen, antivirale Medikamente und die Impfstoffentwicklung auszuloten. Auch soll ein Zusammentreffen mit der aktuell in Deutschland und Europa laufenden Influenzawelle soweit als möglich vermieden werden, da dies zu einer maximalen Belastung der medizinischen Versorgungsstrukturen führen könnte.

Um die Ausbreitung übertragbarer Atemwegserkrankungen allgemein zu vermeiden, sollten eine gute Händehygiene und Abstand zu Erkrankten eingehalten sowie auf eine Husten- und Nies-Etikette geachtet werden: Halten Sie beim Husten oder Niesen mindestens einen Meter Abstand von anderen Personen und drehen Sie sich weg. Niesen oder husten Sie am besten in ein Einwegtaschentuch. Verwenden Sie dies nur einmal und entsorgen es anschließend in einem Mülleimer mit Deckel. Ist kein Taschentuch griffbereit, sollten Sie sich beim Husten und Niesen die Armbeuge vor Mund und Nase halten und sich von anderen Personen abwenden. Und immer gilt: Nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten gründlich die Hände waschen! "Diese Maßnahmen sind in Anbetracht der Grippewelle grundsätzlich überall und jederzeit angeraten", so Hessens Sozial- und Integrationsminister Kai Klose abschließend.

Weiterführende Informationen finden Sie unter:

www.coronavirus.bayern.de

www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus