Presse­mitteilung

Gerlach will Krankenhäuser behindertengerechter machen – Bayerns Gesundheitsministerin zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember – Handlungsleitfaden in Auftrag gegeben

Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach setzt sich dafür ein, dass die Rahmenbedingungen für die stationäre Versorgung von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus weiter verbessert werden. Gerlach betonte am Dienstag mit Blick auf den Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember: „Die bayerischen Krankenhäuser haben im Bereich „Barrierefreiheit“ bereits viel getan. Dennoch gilt es, den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung künftig noch zielgerichteter Rechnung zu tragen. Unser Ziel ist, allen einen umfassend barrierefreien Aufenthalt im Krankenhaus zu ermöglichen. Deshalb erstellt nun das Saarbrücker iso-Institut in unserem Auftrag bis Mitte 2025 einen Handlungsleitfaden, mit dem bayerische Krankenhäuser auf dem Weg zu umfassender Barrierefreiheit unterstützt werden. Das betrifft nicht nur bauliche Aspekte, sondern zudem das Gestalten der Umgebung als auch die Arbeitsabläufe und Fragen der Kommunikation.“

Die Ministerin erläuterte: „Damit knüpfen wir an zahlreiche wichtige Schritte an, die das Gesundheitsministerium in den vergangenen Jahren gemacht hat. Wir hatten beispielsweise von 2020 bis 2022 eine Studie zur „Barrierefreiheit in bayerischen Krankenhäusern“ vorgenommen. Die Ergebnisse der Studie werden genutzt, um die Barrierefreiheit in Krankenhäusern weiter aktiv zu fördern.“

Grundlage für den nun in Auftrag gegebenen Leitfaden ist die Arbeit des „Runden Tisches für die Belange von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus“, den es seit September 2022 gibt. Gerlach erläuterte: „Der Leitfaden soll für alle Arten von Behinderungen sensibilisieren und Führungskräften sowie Mitarbeitenden im Krankenhaus Instrumente an die Hand geben, um die Barrierefreiheit zu verbessern. Es ist wichtig, dass sich Menschen mit Behinderung im Krankenhaus möglichst eigenständig aufhalten können.“

Der Behindertenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Holger Kiesel, sagte: „Barrierefreiheit in Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen ist die Grundvoraussetzung dafür, dass Menschen mit Behinderung ihr Recht auf eine angemessene medizinische Versorgung wahrnehmen können. Dazu gehört, neben der Zugänglichkeit aller Einrichtungen, auch die Kommunikation für alle barrierefrei zu gestalten – etwa in Leichter Sprache oder Deutscher Gebärdensprache. Außerdem braucht es noch mehr Wissen über die unterschiedlichen Behinderungsarten und ihre Bedürfnisse bei allen Beteiligten im Gesundheitswesen. Der Leitfaden kann hier einen wichtigen Beitrag leisten.“

Der Leitfaden soll Menschen mit Behinderung in leicht verständlicher Sprache rund um ihren Krankenhausaufenthalt unterstützen und Maßnahmen beschreiben, die von den Krankenhäusern eigenständig und aufwandsarm umgesetzt werden können. Zusätzlich werden Checklisten für Patientinnen und Patienten mit Behinderung entwickelt, die zum einen der Vorbereitung der Krankenhausaufnahme dienen und zum anderen das Entlassmanagement unterstützen.