Presse­mitteilung

Holetschek: Ärztliche Bezirkskoordinatoren unterstützen Krankenhäuser wieder – Bayerns Gesundheitsminister: Patientenströme in die Kliniken überregional steuerbar – Kliniken an Belastungsgrenze

In Bayern können die ärztlichen Leiter Krankenhauskoordinierung sowie die ärztlichen Koordinatoren der Regierungen zur Steuerung der Patientenströme in den Kliniken seit 3. August wiedereingesetzt werden. Darauf hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Mittwoch in München hingewiesen. Der Minister sagte: „Wir greifen damit auf ein System zurück, das sich seit Beginn der Corona-Pandemie sehr bewährt hat. Die ärztlichen Leiter Krankenhauskoordinierung haben die Belegung der Krankenhäuser im Gebiet des jeweiligen Rettungsdienst-Zweckverbandes im Blick und können so die Betten- und vor allem die Patientenkapazitäten der Kliniken am besten steuern. Ihre Aufgabe ist es, die Verteilung der Patienten auf die Klinken zu koordinieren. Dafür können sie unter anderem die Verlegung von Patienten veranlassen und COVID-19-Schwerpunktkrankenhäuser bestimmen. Auf überregionaler Ebene steuern die ärztlichen Koordinatoren der Regierungen das Geschehen; sie stehen in engem Austausch mit den ärztlichen Leitern Krankenhauskoordinierung und den Koordinatoren der übrigen Regierungen.“

Holetschek ergänzte: „Bayerns Krankenhäuser arbeiten derzeit wieder an der Belastungsgrenze. Damit Patientinnen und Patienten weiterhin gut versorgt werden, kann der Einsatz der bewährten Organisationsstrukturen einen wichtigen Beitrag leisten.“

Der Minister betonte: „Ich bin in engem Austausch mit den Krankenhäusern, die für die Einsetzung der ärztlichen Leiter Krankenhauskoordinierung und der ärztlichen Koordinatoren der Regierungen plädiert haben. Als Freistaat können wir die Möglichkeit eröffnen, im Bedarfsfall kurzfristig die bewährten Organisationsstrukturen zur Steuerung der Patientenströme wiedereinzusetzen. Jede Regierung kann im Licht der regionalen Situation bestimmen, für welche Gebiete und wie lange dies notwendig ist.“

Dank der kürzlich erfolgten Änderung im Bayerischen Krankenhausgesetz ist dies nun auch – anders als zu Beginn der Pandemie – ohne Ausrufung des Katastrophenfalls möglich. Eine entsprechende Allgemeinverfügung auf Basis dieser neuen Rechtsgrundlage wurde am 2. August 2022 erlassen; sie ist am folgenden Tag in Kraft getreten.

Holetschek ergänzte: „Dass die Koordinatoren bereits jetzt im Sommer wiedereingesetzt werden müssen, besorgt mich. Die Krankenhäuser hatten kaum Zeit und Möglichkeit, zum Normalbetrieb zurückzukehren. Die Beschäftigten müssen kontinuierlich an ihre Belastungsgrenzen gehen. Klar ist: Die Lage in den Krankenhäusern ist in diesem Sommer sehr angespannt. Aktuell kommt es zu erheblichen krankheits- und isolationsbedingten Ausfällen beim Klinikpersonal. Diese Ausfälle erreichen mittlerweile nahezu flächendeckend ganz erhebliche Ausmaße. Erschwerend kommt der erhebliche Aufwand bei der Isolation von Patienten hinzu, die mit dem Corona-Virus infiziert sind. Bayern unterstützt die Krankenhäuser in dieser schwierigen Lage.“

Der Minister fügte hinzu: „Die Pandemie ist – anders als von einigen behauptet – leider noch nicht vorbei. Gleichzeitig weiß ich, dass es viele vernünftige Bürgerinnen und Bürger gibt, die die Verantwortung für sich und ihre Mitmenschen ernstnehmen. Klar ist: Die bewährten Hygieneregeln sind und bleiben wichtig. Ich appelliere an die Eigenverantwortung der Menschen, mit Masken und umsichtigem Verhalten die weitere Ausbreitung von Corona zu verlangsamen.“