Presse­mitteilung

Holetschek: Bayern unterstützt Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen in der Energie- und Inflationskrise – 160 Millionen Euro für Krankenhäuser, Reha- und Vorsorgeeinrichtungen sowie ambulante Pflege- und Unterstützungsangebote

Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hat Details zu den Härtefallhilfen des Freistaats zur Unterstützung des Gesundheits- und Pflegesystems erläutert. Holetschek betonte am Donnerstag in München mit Blick auf die aktuellen Kabinettsbeschlüsse: „Das Bayerische Gesundheitsministerium unterstützt die Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen im Freistaat bei der Bewältigung der enorm gestiegenen Sachkosten mit insgesamt bis zu 160 Millionen Euro. Wir haben mit dem Härtefallfonds ein vollständig aus Landesmitteln finanziertes Hilfspaket geschnürt, um den Einrichtungen durch die Krise zu helfen – dort wo die Maßnahmen der Bundesregierung nicht greifen.“

Der Minister kritisierte: „Die Bundeshilfen greifen leider viel zu kurz. Sie dienen insbesondere der Abmilderung von unmittelbar energiekostenbedingten Mehrbelastungen. Gerade für Krankenhäuser sowie für Vorsorge- und Reha-Einrichtungen stellt allerdings vor allem der drastische Anstieg der weiteren Sachkosten eine – zum Teil noch weitaus größere – Belastung dar.“ Holetschek fügte hinzu: „Es wäre die Aufgabe des Bundes, ordnungpolitisch einzugreifen und, auch hier, im Zusammenwirken mit den Kostenträgern, für einen Inflationsausgleich zu sorgen. Doch wir dürfen und werden die Einrichtungen nicht alleinlassen. Deshalb sorgt der Freistaat für eine Abfederung solcher Sachkostensteigerungen, die nicht durch das Hilfsprogramm des Bundes abgedeckt werden.“

Anspruch auf die Hilfen sollen alle zugelassenen bayerischen Krankenhäuser in öffentlicher, freigemeinnütziger und privater Trägerschaft mit Ausnahme der Universitätskliniken haben sowie Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, die in den Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege fallen und die einen entsprechenden Versorgungsvertrag mit den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen haben. Die Hilfen sollen über pauschale Ausgleichzahlungen fließen, die sich an der Zahl der Betten orientieren. Holetschek unterstrich: „Damit können wir die Einrichtungen schnell, unbürokratisch und wirksam unterstützen. Klar ist: Der Bund muss schnellstmöglich wieder für eine auskömmliche Finanzierung der Betriebskosten sorgen. Das ist seine Aufgabe, nicht die der Bundesländer!“

Der Minister fügte hinzu: „Auch die häusliche Pflege unterstützen wir. Zwar hat der Bund eine Ergänzungshilfe zum Ausgleich gestiegener Energiekosten unter anderem für voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen vorgesehen. Den Bereich der häuslichen Pflege hat die Bundesregierung bei ihren Entlastungsmaßnahmen allerdings leider völlig ignoriert. Dabei werden rund 80 Prozent der Pflegebedürftigen in Bayern ambulant versorgt.“ Neben den gestiegenen Gas-, Wärme- und Strompreisen haben ambulante Pflegedienste, Angebote zur Unterstützung im Alltag, Fachstellen für pflegende Angehörige und die ambulante Hospiz- und Palliativversorgung aktuell massive Kostenerhöhungen durch die gestiegenen Kraftstoffpreise zu schultern.

Bei den ambulanten Pflegediensten beispielsweise stiegen die Sachkosten alleine zwischen September 2021 und März 2022 um rund 15 Prozent. Holetschek erläuterte: „Diese Mehrkosten hat der Bund bei seinen Unterstützungsleistungen überhaupt nicht berücksichtigt. Auch hier leisten wir zügig und unbürokratisch Hilfe.“

Von den Unterstützungsleistungen des StMGP in Höhe von bis zu 160 Millionen Euro entfallen rund 100 Millionen Euro auf den Bereich der Krankenhäuser sowie jeweils 30 Millionen Euro auf den Bereich der ambulanten Pflege- und Unterstützungsangebote sowie der Vorsorge- und Reha-Einrichtungen. Die Universitätskliniken werden mit Mitteln des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst in Höhe von 90 Millionen Euro unterstützt, sodass für den Gesundheits- und Pflegebereich insgesamt 250 Millionen Euro an Härtefallhilfen zur Verfügung gestellt werden können.

Starten sollen die bayerischen Härtefallhilfen im ersten Quartal 2023. Die Abwicklung der Anträge und Zahlungen im Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege soll durch das Landesamt für Pflege erfolgen. Der Minister betonte: „Das Landesamt für Pflege verfügt hier über die nötige Erfahrung. Dieses Verfahren hatte sich bereits in der Corona-Pandemie bei der Gewährung der Ausgleichszahlungen und der Versorgungsaufschläge an die Krankenhäuser bewährt.“