Presse­mitteilung

Holetschek: Bund darf mit Krankenhausreform Länderkompetenzen nicht aushebeln – Bayerns Gesundheitsminister zum Reformgespräch am Donnerstag: Lauterbach muss systematische Unterfinanzierung der Kliniken beenden

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek dringt auf Änderungen bei der von der Bundesregierung geplanten Krankenhausreform. Holetschek betonte am Mittwoch mit Blick auf das am Donnerstag stattfindende Bund-Länder-Gespräch zu den Reformplänen: „Für die Krankenhausplanung sind laut Grundgesetz die Bundesländer zuständig. Diese sinnvolle Regelung darf nicht von der Berliner Ampelkoalition ausgehebelt werden.“

Holetschek kritisierte: „Aktuell greifen die Planungen der Bundesregierung zur Krankenhausreform in unzumutbarer Weise in die Kompetenz der Länder ein. Das bisherige Konzept der Regierungskommission läuft auf ein zentral gesteuertes, quasi-planwirtschaftliches und hochtheoretisches System hinaus, das bedarfsnotwendige Versorgungsstrukturen vor Ort gefährden würde.“

Der Minister fügte hinzu: „Die geplante Änderung des Fallpauschalen-Systems ist dabei grundsätzlich richtig – denn wir müssen gerade die Krankenhäuser im ländlichen Raum stützen, um weiterhin eine gute und wohnortnahe Krankenhausversorgung zu gewährleisten. Das Konzept der Reformkommission birgt jedoch aufgrund seiner zentralistischen und detaillierten Vorgaben die enorme Gefahr massiver Fehlsteuerungen.“

Holetschek unterstrich: „Wir brauchen weniger Bürokratie und eine auskömmliche Finanzierung der Krankenhäuser, um weiterhin eine flächendeckende und qualitativ hochwertige stationäre Krankenhausversorgung sicherstellen zu können – in Stadt und Land. Holetschek sagte weiter: „Klar ist: Die Länder benötigen weiterhin die Gestaltungsfreiräume, um gemeinsam mit den Entscheidungsträgern vor Ort zukunftsfähige Lösungen entwickeln zu können. Diese sehen im Großraum München anders aus als in Amberg oder Passau. Über den Versorgungsbedarf mit Krankenhäusern im Land darf und kann nicht vom Berliner Schreibtisch aus entschieden werden!“

Unabdingbar sind aus Sicht Holetscheks eine ordnungsgemäße Beteiligung der Länder am weiteren Reformprozess und die sorgfältige Abwägung der Konsequenzen, bevor weitreichende Entscheidungen getroffen werden. Der Minister erläuterte: „Die angekündigte Reform darf nicht, wie derzeit vom Bund bei anderen Gesetzgebungsverfahren laufend praktiziert, über Änderungsanträge der Fraktionen durchgepeitscht werden. Bund und Länder müssen auf Augenhöhe verhandeln."

Holetschek sagte weiter: „Als erstes brauchen wir eine umfassende Folgenabschätzung. Es kann nicht riskiert werden, dass durch zentralistische Planung von heute auf morgen bedarfsgerechte Versorgungsstrukturen zerstört werden. Es darf nicht passieren, dass notwendige Versorger in der Fläche in wichtigen Leistungsbereichen vom Netz gehen müssen. Zudem muss die Konvergenzphase verlängert werden. Sie ist in dem Vorschlag der Kommission zwar für einen Zeitraum von vermeintlich großzügigen fünf Jahren vorgesehen; tatsächlich sollen aber bereits im zweiten Jahr bei Verfehlen der Strukturvoraussetzungen nur noch 85 – 90 % der Vergütungen erreicht werden können. Damit wären Krankenhäuser faktisch sehr viel schneller zur Aufgabe entsprechender Leistungen gezwungen.“

Der Minister fügte hinzu: „Lauterbach muss sich schon fragen lassen, wo in Bayern zum Beispiel die rund 33.000 Geburten versorgt werden können, die bislang an kleineren Krankenhäusern betreut wurden und die nach seiner Konzeption künftig nur noch in größeren Krankenhäusern stattfinden sollen. Dasselbe gilt für eine ganze Reihe weiterer Krankenhausleistungen.“

Holetschek forderte: „Insgesamt muss das vom Bund geplante Verfahren deutlich entbürokratisiert und vereinfacht werden. Die Schaffung eines weiteren Vorschriftendickichts ist das Letzte, was wir jetzt brauchen können. Und ich vermisse vor allem auch Anreize an die Krankenhausträger selbst, ihre Versorgungsstrukturen zukunftsfähig zu gestalten.“

Holetschek unterstrich: „Eine zukunftsfähige Krankenhausversorgung wird zudem nicht durch eine reine Umverteilung der im System vorhandenen Mittel gelingen. Der Krankenhausbereich muss mit zusätzlichem Geld ausgestattet werden. Bereits jetzt fehlen Experten zufolge für eine auskömmliche Refinanzierung der Betriebskosten jährlich rund 15 Milliarden Euro. Ich fordere daher den Bund auf, die Kliniken über die nächsten 5 Jahre mit einer jährlichen Sonderfinanzierung in dieser Höhe bei den Betriebskosten zu unterstützen. Mit einer bloßen Neuverteilung des bestehenden Mangels droht die Reform zum Rohrkrepierer zu werden.“

Der Minister ergänzte: „Der Bundesgesundheitsminister spricht von einer ‚Entökonomisierung‘ des Systems, die aus meiner Sicht richtig und wichtig ist. Er ist aber bislang jede Erklärung schuldig geblieben, wie dies ohne eine Stärkung der Krankenhausfinanzen gelingen soll. Entscheidend wird daher sein, ob es Lauterbach gelingt, Finanzminister Lindner davon zu überzeugen, dass wesentlich mehr Mittel erforderlich sind.“