Presse­mitteilung

Holetschek erteilt Cannabis-Modellprojekten klare Absage – Bayerns Gesundheitsminister ruft Bundeskanzler Scholz zu Machtwort und Stopp der Cannabis-Legalisierung auf

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat Modellprojekten für eine Cannabis-Legalisierung in Bayern eine klare Absage erteilt. Holetschek betonte am Sonntag in München: „Modellprojekte für staatlich lizensierten Cannabis-Handel wird es mit der Bayerischen Staatsregierung im Freistaat nicht geben. Sobald die konkreten Pläne der Bundesregierung bekannt sind, werden wir alle verfügbaren Mittel prüfen, um Cannabis-Modellprojekte in Bayern zu verhindern. Denn Bayern wird sich klar an das geltende Völker- und Europarecht halten – egal was die Bundesregierung beschließen wird.“

Professor Dr. Bernhard Wegener von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg erläuterte hierzu: „Das Völkerrecht ist hier eindeutig. Es erlaubt einen staatlich organisierten oder lizensierten Anbau und Handel von Cannabis allein zu medizinischen und wissenschaftlichen Zwecken. Ein Anbau zu Zwecken des Konsums als ‚Genussmittel‘ wird dagegen ausdrücklich ausgeschlossen und ist als Umgehung der Verbotsvorgaben anzusehen. Auch wissenschaftlich begleitete Modellvorhaben dürfen nach den Vorgaben des Europarechts nicht auf die Etablierung einer Praxis abzielen, die vom EU-Recht verboten wird. Ein staatlich lizensierter Anbau und Handel von Cannabis in Modellregionen verstößt gegen den die Mitgliedstaaten bindenden EU-Rahmenbeschluss aus dem Jahr 2004 (2004/757/JI). Für das Völkerrecht gilt nichts anderes.“

Holetschek ergänzte: „Ich habe in den vergangenen Tagen immer wieder gehört, dass sich einzelne Städte im Freistaat als Modellregion bewerben wollen. Ich kann davor nur warnen: Die Pläne der Bundesregierung widersprechen geltendem Völker- und Europarecht. Daher halten wir nicht nur die ursprünglich angedachte flächendeckende Legalisierung für rechtswidrig, sondern auch die nun geplanten Modellprojekte.“

Holetschek sagte: „Eine Erteilung von Lizenzen für Modellprojekte kommt daher nicht in Betracht. Sollte jemand dagegen klagen, würden wir dem Verfahren allgemein mit großem Interesse entgegensehen, denn das könnte letztlich zu einer Vorlage und Prüfung beim Europäischen Gerichtshof führen. Ich bin zuversichtlich, dass spätestens der EuGH den Plänen der Bundesregierung einen Riegel vorschieben würde.“

Der Minister rief zugleich Bundeskanzler Scholz dazu auf, die Legalisierungspläne der Ampelkoalition zu stoppen. Holetschek sagte: „Es ist leider nicht mehr zu erwarten, dass Bundesgesundheitsminister Lauterbach von sich aus einsieht, dass er auf dem Holzweg ist. Cannabis ist und bleibt eine Droge mit großen Risiken für die Gesundheit, insbesondere für junge Menschen. Verantwortungsvolle Gesundheitspolitik sollte die Menschen schützen und auf Prävention setzen, anstatt einen nachweislich gesundheitsschädlichen Stoff gefährlich zu verharmlosen und einem breiten Publikum zugänglich zu machen. Deshalb ist jetzt ein Machtwort der Vernunft des Bundeskanzlers notwendig.“

Professor Wegener hatte das Rechtsgutachten zu den völker- und europarechtlichen Grenzen der Legalisierungspläne verfasst, das Holetschek am 1. März in München vorgestellt hatte. Details zum Gutachten finden Sie hier.

Das Gutachten selbst finden Sie auf der Webseite des bayerischen Gesundheitsministeriums unter folgendem Link: https://s.bayern.de/cannabis-rechtsgutachten