Presse­mitteilung

Holetschek pocht auf Korrekturen am geplanten neuen Infektionsschutzgesetz – Bayerns Gesundheitsminister zu den Beratungen des Bundeskabinetts am 24. August

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek pocht auf Korrekturen der Bundesregierung am geplanten neuen Infektionsschutzgesetz. Holetschek kritisierte am Sonntag mit Blick auf die Beratungen des Bundeskabinetts am 24. August über dieses Thema: „Leider sträubt sich die Bundesregierung bislang weiter, unsere Änderungsanliegen zu berücksichtigen. Dringend notwendig ist aber ein rascher Verzicht auf die Vorgabe, dass es im Falle einer Maskenpflicht in Innenräumen zwingend Ausnahmen für getestete, ‚frisch‘ geimpfte und genesene Personen geben muss. Eine solche Regelung wäre im Vollzug schlicht nicht umsetzbar.“

Der Minister unterstrich: „Zudem hat sich am Donnerstag die Ständige Impfkommission (STIKO) zum gebotenen Mindestabstand für die zweite Auffrischungsimpfung offiziell  und klar geäußert. Mit der Empfehlung von sechs Monaten Abstand zur ersten Auffrischungsimpfung oder einer vorangegangenen Infektion können alle arbeiten. Das muss jetzt auch die Ampel-Koalition bei der Verbesserung des Infektionsschutzgesetzes akzeptieren. Das Drei-Monats-Intervall als Ausnahme von der Maskenpflicht passt nicht zur neuen STIKO-Empfehlung und ist den Menschen nicht vermittelbar.“

Holetschek betonte: „Der Bundeskanzler hatte eigentlich versichert, dass er die Länder in die Planungen für den Corona-Herbst einbinden will – er sprach sogar von einem ‚gemeinsamen Projekt‘. Aber offensichtlich hält sich niemand an diese Vorgabe. Ausbaden müssen dies letztlich die Menschen in Deutschland, wenn nicht rechtzeitig ein vernünftiges Konzept vorliegt.“

Holetschek erläuterte: „Der von der Berliner Ampel vorgelegte Gesetzentwurf ist sehr schwammig formuliert. So sind die Kriterien und Voraussetzungen für weitergehende Maßnahmen der Länder für die 'Notbremse' zu unbestimmt. Was konkret sollen etwa 'ein besonders starker Anstieg' der 7-Tage-Inzidenz oder eine 'Stagnation auf einem sehr hohen Niveau' sein, wie es im Gesetzentwurf formuliert ist? Die Bundesregierung muss bei den von ihr skizzierten Leitplanken nacharbeiten, nicht die Länder.“

Holetschek fügte hinzu: „Klar ist nur: Der Bund macht sich mit dem bisherigen Gesetzentwurf einen schlanken Fuß. Bundesgesundheitsminister Lauterbach fordert einfach von den Ländern, dass wir ihm konkrete Vorschläge für Indikatoren unterbreiten, wann die zweite Stufe der Maßnahmen im Herbst und Winter greift. Es ist aber nicht die Aufgabe der Länder, einen unzureichenden Gesetzentwurf des Bundes zu reparieren. Eine gespaltene Interpretation der bundesrechtlichen Vorgaben in den einzelnen Ländern kann nur der Bund verhindern, indem er den Gesetzentwurf nachbessert.“