Presse­mitteilung

Holetschek will Hebammenversorgung weiter stärken – Bayerns Gesundheitsminister zur Sitzung des „Runden Tisches“: Schwangere brauchen eine gute Betreuung

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek will die Hebammenversorgung im Freistaat weiter stärken. Holetschek betonte am Dienstag anlässlich der virtuellen Sitzung des „Runden Tisches“ mit Vertreterinnen und Vertretern betroffener Institutionen und Verbände vom Montag: „Die Umsetzung des im Januar 2020 beschlossenen Aktionsprogramms schreitet weiter voran. Wir haben den ‚Runden Tisch‘ Anfang 2019 ins Leben gerufen, um gemeinsam an der Verbesserung der Hebammenversorgung zu arbeiten – über verschiedene politische Ebenen hinweg und zusammen mit betroffenen Institutionen und Verbänden. Diese Arbeit trägt Früchte.“

Holetschek unterstrich: "Für uns ist besonders wichtig: Wir brauchen Nachwuchskräfte bei den Hebammen. Deshalb haben wir die akademische Ausbildung mit Nachdruck unterstützt und die Entwicklung gibt uns recht: Aktuell haben wir 165 Studierenden an den bayerischen Hochschulen, die ersten Abschlüsse wird es im Wintersemester 2022/2023 geben.“

Der Minister ergänzte: „Auch unsere Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung der Hebammen greifen und werden gut nachgefragt – trotz Pandemie. So stößt der Hebammenbonus auf große Resonanz: Seit seiner Einführung am 1. September 2018 sind bislang 3.788 Anträge (Stand 21.01.2022) auf den Bonus in Höhe von 1.000 Euro eingegangen – davon 344 für das Antragsjahr 2021. Über 3,3 Millionen Euro wurden bisher ausgezahlt."

Der Hebammenbonus wurde im September 2018 für freiberuflich tätige Hebammen eingeführt, die mindestens vier Geburten pro Jahr in Bayern betreuen und ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben. Seit dem 1. Januar 2020 ist die Voraussetzung des Hauptwohnsitzes in Bayern weggefallen. Damit können zum Beispiel auch Hebammen unterstützt werden, die zwar in Baden-Württemberg wohnen, aber in Schwaben oder Mittelfranken tätig sind.

Mit dem „Zukunftsprogramm Geburtshilfe“ unterstützt Bayern seit dem Jahr 2018 die Kommunen dabei, die wohnortnahe Geburtshilfe zu erhalten. Die erste Fördersäule des Geburtshilfe-Förderprogramms dient der Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Verbesserung und Stärkung der Hebammenversorgung in Geburtshilfe und Wochenbettbetreuung. Landkreise und kreisfreie Städte können für jedes neugeborene Kind eine Förderung von bis zu 40 Euro erhalten. Die zweite Säule des Geburtshilfe-Förderprogramms hat die Sicherung kleinerer Geburtshilfeabteilungen im ländlichen Raum zum Ziel. Mit dieser Säule werden Landkreise und kreisfreie Städte im ländlichen Raum finanziell unterstützt, die Defizite kleinerer Geburtshilfestationen auszugleichen. Die Kommunen vor Ort haben zumeist gemeinsam mit den Hebammen innovative und vielseitige Maßnahmen entwickelt, um die geburtshilfliche Hebammenversorgung zu stärken und zu sichern.

Holetschek betonte: "Sehr erfolgreich läuft auch unsere Niederlassungsprämie für Hebammen in Höhe von 5.000 Euro. Seit dem 1. September 2019 sind bereits 430 Anträge (Stand 21.01.2022) für das Gründerpaket eingegangen. Davon alleine 137 im Jahr 2021. Es wurden schon über 1,8 Millionen Euro bislang ausbezahlt.“

Der Minister erläuterte: "Mit unserer Niederlassungsprämie wollen wir freiberuflichen Hebammen den Einstieg oder Wiedereinstieg in diesen wichtigen Beruf erleichtern. Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist, wieder mehr Hebammen für eine freiberufliche Tätigkeit in Bayern zu gewinnen und so das Angebot an Hebammenleistungen, insbesondere in der Geburtshilfe und der Wochenbettbetreuung, auszubauen. Angesprochen sind in erster Linie Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger aber auch Hebammen, die den Beruf oder die Selbständigkeit aufgegeben und bisher insbesondere den finanziellen Aufwand eines Wiedereinstiegs gescheut haben."

Der Minister fügte hinzu: „Schwangere und Mütter wissen allerdings häufig zu wenig über regionale Betreuungsangebote und Hebammenleistungen. Deshalb wurde bei einem früheren Treffen des 'Runden Tisches' beschlossen, die entsprechenden Informationen in Form eines leicht verständlichen Flyers darzustellen. Dieser Flyer wurde nun anlässlich des Treffens präsentiert und soll künftig in gynäkologischen Praxen und Kliniken ausliegen. Er enthält die relevantesten Basisinformationen zu den gesetzlichen Hebammenleistungen vor, während und nach Geburt. Ich danke dem Bayerischen Hebammen Landesverband e.V., der Bundesagentur für Arbeit sowie den beteiligten Berufsverbänden der Frauenärzte, Kliniken und Krankenkassen, die bei der Erstellung mitgeholfen haben.“

Der Minister betonte: „Wir wollen auch in diesem Jahr weiter an der Umsetzung des Aktionsprogramms arbeiten, um die Hebammenversorgung weiter zu verbessern. Dieses Aktionsprogramm ist ein wichtiger Schritt für die zukunftsfähige Ausgestaltung der Hebammenversorgung in Bayern. Klar ist: Hebammen leisten vor, während und nach der Geburt Großartiges für die Familien. Ihre Arbeit für die Gesundheit von Mutter und Kind ist unverzichtbar für unsere Gesellschaft.“

An dem virtuellen „Runden Tisch“ nahmen am Montag unter anderem Vertreterinnen und Vertreter des Bayerischen Hebammen Landesverbandes e.V., des Bundes freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.V., des Berufsverbandes der Frauenärzte e.V., der Bayerischen Landesärztekammer, der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände, des Bayerischen Kultus- und des Bayerischen Wissenschaftsministeriums, des Landkreis-, Städte- und Gemeindetages sowie der Bundeselterninitiative Mother Hood e.V. teil.