Presse­mitteilung

Holetschek wirbt bei zugelassenem Corona-Impfstoff für fachgerechte Entnahme von 7. bzw. 11. Dosis – Bayerns Gesundheitsminister: Es gibt keine rechtlichen Bedenken bei einem sorgfältigen Vorgehen

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek wirbt für die fachgerechte Entnahme einer siebten beziehungsweise elften Dosis bei Mehrdosenbehältnissen zugelassener COVID-19-Impfstoffe, um mehr Menschen einen raschen Schutz zu ermöglichen. Holetschek erläuterte am Samstag in München: „Es ist technisch und rechtlich möglich, je nach Hersteller eine siebte oder elfte Dosis aus den Impfstofffläschchen zu entnehmen. Darauf hat auch das Bundesgesundheitsministerium hingewiesen. Bei den Ärzten und in den bayerischen Impfzentren ist die Entnahme zusätzlicher Impfdosen ohnehin schon länger gelebte Praxis und bewährt sich täglich. Ich rufe die impfenden Einrichtungen auf, diese Möglichkeit weiter zu nutzen. Eine veränderte Haftung ergibt sich nicht, da sich der Arzt schließlich bei jeder Dosis sicher sein muss, dass er die richtige Menge aufgezogen hat.“

Der Minister ergänzte: „Voraussetzung ist, dass der impfende Arzt sicherstellt, dass die vom jeweiligen Hersteller geforderte Menge an Impfstoff vollständig und qualitätsgesichert (partikelfrei) aus einem Vial entnommen und verimpft werden kann. Wichtig ist auch: Der Impfstoff darf nicht aus mehreren Flaschen gemischt werden.“

Holetschek fügte hinzu: „Unsere impfenden Ärzte handeln verantwortungsvoll und fachlich versiert, und zwar unabhängig davon, ob es sich um die erste, dritte, sechste oder eventuell siebte bzw. elfte Spritze handelt. Das sind Fachleute, die wissen, was sie tun, und damit stellt sich die Frage nach rechtlichen Bedenken nicht.“

Der Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), Dr. Gerald Quitterer, sagte: „Die Bayerische Landesärztekammer befürwortet die Stellungnahme des STMGP, auch die überzähligen Dosen Impfstoff zu verwenden.“

Für die Entnahme zusätzlicher Impfdosen (bei Biontech gilt dies auch bereits für die Entnahme der sechsten Dosis) sind besondere Spritzen- und Kanülenkombinationen mit geringem Totvolumen (< 35µl) notwendig. Die Ärzte können diese auf dem üblichen Weg über die Apotheken ordern. Bayern hat bereits für die Entnahme der 6. Dosis seit Januar entsprechende Spritzen und Kanülen beschafft und an die Impfzentren ausgegeben, und damit die technische Machbarkeit geschaffen.