Presse­mitteilung

Huml: Bayerische Ethikkommission für PID entschied 2017 über 155 Anträge – Bayerns Gesundheitsministerin würdigt Arbeit der Kommissionsmitglieder als wichtigen Beitrag zum Schutz des Lebens

Die Bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik (PID) hat im zurückliegenden Jahr 2017 über 155 Anträge entschieden, das sind rund 21 Prozent mehr als im Jahr 2016 (128). Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml am Samstag hingewiesen. Es gab 12 ablehnende Entscheidungen. Zustimmend wurden 143 Anträge bewertet.

Huml betonte: "Die Kommission trifft ethisch und menschlich hochsensible Entscheidungen. Sie trägt Verantwortung für geborenes und ungeborenes Leben und leistet einen wichtigen Beitrag dafür, dass in Bayern die medizinischen Möglichkeiten verantwortungsbewusst genutzt werden. Keinesfalls darf die PID als ein Selektionsinstrument wahrgenommen werden. Denn oberste Priorität hat immer der Schutz des Lebens."

Als Präimplantationsdiagnostik wird die genetische Untersuchung eines durch künstliche Befruchtung erzeugten Embryos bezeichnet, bevor er in die Gebärmutter übertragen wird. Dabei wird gezielt etwa nach Erbkrankheiten oder Chromosomen-Anomalien gesucht. Die PID darf nach dem Embryonenschutzgesetz nur in Ausnahmefällen unter strengen Voraussetzungen vorgenommen werden – und nur in den dafür zugelassenen vier Zentren in Bayern. Zwei davon befinden sich in München, weitere Standorte sind Planegg-Martinsried und Regensburg.

Huml unterstrich: "Auch in diesem Jahr hat die Bayerische Ethikkommission für PID ihre Aufgabe verantwortungsvoll wahrgenommen. Ihre Mitglieder entscheiden im Einzelfall, ob eine PID zulässig ist. Dabei werden maßgebliche psychische, soziale und ethische Gesichtspunkte berücksichtigt. Daher weiß ich jede Familie mit ihrem ganz individuellen Schicksal bei den Kommissionsmitgliedern in den besten Händen."

Die Ethikkommission für PID besteht aus acht Mitgliedern, die unterschiedlichen Fachrichtungen angehören. Es handelt sich um vier Mediziner verschiedener Fachrichtungen (Reproduktionsmedizin, Humangenetik, Pädiatrie sowie Psychiatrie und Psychotherapie), einen Ethiker, einen Juristen, einen Patientenvertreter und einen Vertreter einer Selbsthilfeorganisation für Menschen mit Behinderung. Vorsitzende ist die Reproduktionsmedizinerin Frau Professor Dr. Ursula Zollner. Stellvertretender Vorsitzender ist der Ethiker Professor Dr. Arne Manzeschke.

Weitere Informationen zur PID-Kommission finden Sie unter: https://www.stmgp.bayern.de/service/pid/pid_kommission.htm