Presse­mitteilung

Huml: Bayern hat wichtige Weichen in der Pflege gestellt – Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin fordert die Bundesregierung zu enger Zusammenarbeit bei Reform der Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung auf

Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml hat darauf hingewiesen, dass in Bayern beim Thema Pflege wichtige Weichen gestellt worden sind. Die Ministerin betonte am Sonntag: "Zu unserem 'Masterplan Pflege' gehören zum Beispiel das neue Investitionskostenförderprogramm PflegeSoNah für mehr Pflegeplätze sowie der Auf- und Ausbau der regionalen Fachstellen für Demenz und Pflege. Wir werden in unserem Bestreben nicht nachlassen, dass die Menschen in Bayern pflegerisch hochwertig versorgt werden – flächendeckend und möglichst wohnortnah. Für die Schaffung und Modernisierung von stationären Pflegeplätzen sind im Doppelhaushalt 2019/2020 120 Millionen Euro veranschlagt."

Huml fügte hinzu: "Für die pflegerische Versorgung gewinnen ambulant betreute Wohngemeinschaften (abWGs) zunehmend an Bedeutung. Sie bieten die Möglichkeit, in Gemeinschaft selbstbestimmt alt zu werden und gemeinsam den Herausforderungen eines zunehmenden Betreuungs- und Pflegebedarfs zu begegnen. Dafür müssen wir Rahmenbedingungen schaffen, die es allen Bürgerinnen und Bürgern mit Pflegebedarf ermöglichen, sich für diese alternative Wohn- und Versorgungsform zu entscheiden. Zugleich ist es mir wichtig, die Würde sowie die Interessen der Mieterinnen und Mieter von abWGs vor Beeinträchtigungen zu schützen."

Die Ministerin unterstrich: "Damit die Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) bei den Landratsämtern und den kreisfreien Städten ihrem Schutzauftrag noch besser nachkommen können, arbeiten wir gerade an der Novellierung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG). Im Zuge dessen werden wir auch die Mindestanforderungen an abWGs überprüfen. Dabei beziehen wir auch Anregungen aus der Praxis mit ein. Denn mir ist es wichtig, dass die geplanten Änderungen auch in der Praxis ankommen."

Die Ministerin fügte hinzu: "Wir haben bei unserem 'Masterplan Pflege' auch die Menschen im Blick, die Angehörige zu Hause pflegen. Wichtig ist ein ausreichendes Angebot an Kurzzeitpflegeplätzen. Denn so können pflegende Angehörige eine Auszeit vom Pflegealltag nehmen."

Huml unterstrich: "Neben der Investitionskostenförderung hat das bayerische Gesundheits- und Pflegeministerium bereits einige Impulse zur Schaffung von mehr Kurzzeitpflegeplätzen gesetzt. Schon zum 01.09.2018 trat eine Neufassung der Förderrichtlinie Pflege – WoLeRaF in Kraft, die es ermöglicht, Betreibern von Kurzzeitpflegeplätzen zur Abfederung des finanziellen Risikos für Zeiten nicht belegter Tage einen finanziellen Ausgleich zu gewähren. Auf diese Weise konnten Betreiber ermuntert werden, bislang 64 Kurzzeitplätze neu zu schaffen."

Die Ministerin unterstrich: "Eine maßgebliche Rolle bei der Gestaltung der pflegerischen Versorgung kommt den Kommunen zu. Dazu haben wir gesetzlich ein Initiativrecht der Kommunen zur Einrichtung von Pflegestützpunkten geschaffen. Aktuell fördern wir den Aufbau von neuen Pflegestützpunkten sowie die verstärkte Vernetzung und den Wissenstransfer aller Pflegestützpunkte. Hierfür stehen einmalig Haushaltsmittel in Höhe von 900.000 Euro zur Verfügung. Aufgabe der Pflegestützpunkte ist es, die Bürgerinnen und Bürger zu allen Fragen im Vor- und Umfeld der Pflege zu informieren und zu beraten sowie die Vernetzung der Angebote unter einem Dach zu bündeln."

Huml hob hervor: "Im Laufe des Jahres 2020 soll außerdem eine landesweite Koordinationsstelle eingerichtet werden, die Kommunen bei der Verbesserung der pflegerischen Infrastruktur vor Ort unterstützt. Ziel ist es, Strukturen zu schaffen, dass möglichst viele ältere Menschen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung wohnen bleiben können – oder durch alternative Wohnprojekte ein neues Zuhause finden. Die Beratung und fachliche Unterstützung wird unter anderem für alle bayerischen Gemeinden, kreisfreien Städte, Landkreise und Bezirke abrufbar sein. Dieses Angebot ist gerade für kleine und kleinste Kommunen wichtig. Denn sie verfügen oft über kaum oder gar keine Ressourcen für die Gestaltung des sozialen Nahraums ihrer pflegebedürftig gewordenen Bürgerinnen und Bürger."

Huml fügte hinzu: "Das bayerische Gesundheits- und Pflegeministerium hat im Jahr 2019 ein Bedarfsgutachten zur Kurzzeitpflege erstellen lassen. Die Ergebnisse werden wir mit den betroffenen Pflege-Akteuren im ersten Halbjahr 2020 erörtern und Maßnahmen entwickeln. Wir haben zudem ein umfassendes Bedarfs- und Angebotsgutachten für die ambulante und stationäre Langzeitpflege in Auftrag gegeben, das sich auch mit Personalbedarf auseinandersetzt. Nach Vorliegen der Ergebnisse im Sommer 2020 werden die Ergebnisse mit den Akteuren erörtert."

Die Ministerin erläuterte: "Eine große Herausforderung ist es, mehr Pflegekräfte zu gewinnen. Dabei setzen wir unter anderem auf die neue generalistische Pflegeausbildung, die 2020 startet. Denn damit reagieren wir auf die steigenden Anforderungen an das Personal und gestalten den Beruf zukunftsfest und attraktiv. Mit zahlreichen Veranstaltungen, Fortbildungen, Musterverträgen und der Internetseite www.generalistik.bayern.de haben wir ausbildenden Einrichtungen und Pflegeschulen Unterstützung und Informationen zukommen lassen. Gemeinsam mit dem Bündnis für generalistische Ausbildung, das wir im Januar 2019 gegründet haben, erarbeiten wir aktuell zudem einen Ausbildungsleitfaden. Im Frühjahr 2020 werden wir ferner Pflegeschulen und die Bildung von Ausbildungsverbünden finanziell fördern. Ebenfalls im Frühjahr werden wir beim Landesamt für Pflege Mentoren als Anlaufstelle für Auszubildende ansiedeln, um Ausbildungsabbrüche zu reduzieren. Um den steigenden Herausforderungen und der wachsenden Komplexität zu begegnen, begrüße ich zudem die Bereitschaft zahlreicher bayerischer Hochschulen, künftig ein primärqualifizierendes Studium in der Pflege anzubieten."

Huml wies darauf hin, dass Personalgewinnung und Personalbindung vornehmlich Aufgaben der Arbeitgeber und Einrichtungen sind. Diese haben sich in der "Konzertierten Aktion Pflege", die auf Bundesebene auf bayerische Initiative ins Leben gerufen wurde, zu zahlreichen Maßnahmen verpflichtet.

Die Ministerin betonte: "Wir werden in den kommenden Monaten ein Bündnis aller Akteure gründen, in dem die Umsetzung der Ergebnisse der Konzertierten Aktion in Bayern koordiniert wird. Eine vorbereitende Arbeitsgruppensitzung hat im Oktober bereits stattgefunden."

Huml forderte zugleich die Bundesregierung zu einer engen Zusammenarbeit bei der Reform der Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung auf: "Notwendig ist ein tragfähiges Gesamtkonzept. Deshalb darf es keinen Alleingang der Bundesregierung geben. Vielmehr müssen die Bundesländer frühzeitig eingebunden werden – und zwar im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe."

Die Ministerin erläuterte: "Das neue Konzept muss sowohl die Kostenfolgen der pflegerischen Versorgung berücksichtigen als auch ihre Finanzierung durch die Beitragszahler, die Steuerzahler und die Pflegebedürftigen selbst. Die Eigenanteile in der Pflege sollen berechenbarer und insbesondere bei langen Pflegeverläufen begrenzt werden. Denn wir brauchen einen Schutz Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen gegen eine finanzielle Überforderung."

Huml ergänzte: "Deshalb ist es wichtig, dass nun zügig über einen steuerfinanzierten Bundeszuschuss in der Sozialen Pflegeversicherung diskutiert wird. Denn die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wie in anderen Sozialversicherungen sollten zumindest versicherungsfremde Leistungen auch in der Pflegeversicherung aus Steuermitteln finanziert werden."

Huml betonte: "Notwendig ist zudem ein pauschaler Arbeitgeberbeitrag für geringfügig Beschäftigte, wie er in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen ist. Und bei Beitragsanpassungen ist zu berücksichtigen, dass die Belastbarkeit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern Grenzen unterliegt."

Die Ministerin fügte hinzu: "Ein erstes wichtiges Signal war das im vergangenen November vom Bundesrat gebilligte Angehörigen-Entlastungsgesetz. Damit befreien wir viele Menschen von der Sorge, durch die Pflegebedürftigkeit ihrer Eltern finanziell gefordert oder gar überfordert zu werden. Gleichzeitig nehmen wir den Eltern die Angst, bei eigener Pflegebedürftigkeit ihren Kindern auf der Tasche zu liegen."

Huml erläuterte: "Deshalb hatte ich mich bereits seit langem dafür eingesetzt, dass auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro zurückgegriffen werden kann. Klar ist aber auch: Oftmals sind es Qualitätsverbesserungen, die zu steigenden Kosten und damit auch zu einem höheren Eigenanteil führen. Wir setzen uns in diesem Zusammenhang für eine Dynamisierung der Leistungen der Pflegeversicherung ein, wie es auch im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbart ist."