Presse­mitteilung

Huml: Bayern verstärkt Corona-Tests in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen – Bayerns Gesundheitsministerin: Freistaat schließt Finanzlücke und ergänzt Kostenübernahme durch GKV

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie verstärkt Bayern auch Tests in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen. Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml sagte am Mittwoch: „Zum Schutz der Patienten sowie der Beschäftigten sollen zunehmend auch asymptomatische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen getestet werden. Das ist ein wichtiger strategischer Baustein in unserer Teststrategie. Außerdem ist der Bund unserer Initiative gefolgt, auch Tests bei Patienten in Rehabilitationseinrichtungen in die entsprechende Bundesverordnung aufzunehmen.“

Auch vor der Veröffentlichung der Bundesverordnung gab es schon Tests für Mitarbeiter in Krankenhäusern, die aber von den Einrichtungen selbst getragen wurden. Die Ministerin ergänzte: „Wir haben nun offene Kostenfragen gelöst und damit die Basis für kostenlose Tests in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen geschaffen.“ Das Bundesgesundheitsministerium hatte zuvor eine Verordnung vorgelegt, die zunächst nur Krankenhäuser umfassend berücksichtigt hatte. Nun wurden unter anderem auf Drängen Bayerns auch Rehabilitationseinrichtungen umfassender berücksichtigt.

Die Verordnung sieht vor, dass bei Testungen in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen nur die Laborkosten durch die GKV übernommen werden. Die Kosten für den Abstrich übernimmt der Freistaat und schließt damit die Finanzlücke.

Der konkrete Ablauf ist folgendermaßen vorgesehen: Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Patienten (in Rehabilitationseinrichtungen) testen möchten, schließen mit ihrem zuständigen Gesundheitsamt einen Vertrag ab und können dann in dem vereinbarten Rahmen eigenverantwortlich testen. Die Tests können durch krankenhauseigene Labore oder durch Rückgriff auf vertragsärztliche Labore ausgewertet werden. Für den Vertragsschluss mit den Einrichtungen wurden den Gesundheitsämtern Vertragsmuster zur Verfügung gestellt.

Huml ergänzte: „Wir wollen vor allem Reihentestungen von Beschäftigten in besonders infektionsanfälligen beziehungsweise infektionsempfindlichen Bereichen ermöglichen, zum Beispiel in der Geriatrie und in der Dialyse. Auch neue Mitarbeiter sollen vor dem Start in ihren Job getestet werden können.“ Darüber hinaus sieht das Konzept insbesondere vor, Mitarbeiter zu testen, die sich in Risikogebieten aufgehalten haben. Die entsprechenden Risikogebiete weist das Robert Koch-Institut auf seiner Webseite aus. Bei den Rehabilitationseinrichtungen sind mit der jüngsten Verordnung des BMG nun auch Testungen bei der Aufnahme von Patienten enthalten. Die Krankenhäuser können Patienten bereits seit längerem testen, und erhalten hierfür ein Zusatzentgelt von den Krankenkassen.

Die Ministerin betonte: „Sowohl die Krankenhäuser als auch die Rehabilitationseinrichtungen haben mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herausragende Arbeit im Kampf gegen die Corona-Pandemie geleistet. Viele von ihnen waren und sind dabei täglich den Gefahren dieser neuen Krankheit ausgesetzt. Ihnen und damit auch den Patientinnen und Patienten größtmögliche Sicherheit zu geben, ist nicht nur zentral für unser Gesundheitssystem, sondern auch unsere zwischenmenschliche Pflicht.“

 

Weiterführende Informationen finden Sie hier: 

– Testkonzept für Krankenhäuser: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/bayerische-teststrategie/#Krankenhaeuser

– Bayerische Teststrategie: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/bayerische-teststrategie/

– FAQs zu Testungen in Krankenhäusern: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/#bayerische-teststrategie-fragen-zu-testungen-in-krankenhaeusern