Presse­mitteilung

Huml begrüßt Beschluss des Landtags zum neuen bayerischen Krebsregister – Bayerns Gesundheitsministerin: Kampf gegen Krebs wird verstärkt – Zentrales Register bringt Fortschritte für Prävention und Therapie

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hat den Beschluss des Landtags für ein neues bayerisches Krebsregistergesetz begrüßt. Huml betonte am Mittwoch in München: "Mein Ziel ist ein verstärkter Kampf gegen Krebs. Dafür ist es wichtig, die Ursachen für diese Volkskrankheit besser zu erkennen. Zudem können über das künftige Krebsregister genauere Erkenntnisse über die Behandlung von Krebserkrankungen gewonnen werden."

Im Jahr 2013 gab es in Bayern 69.056 neue Krebserkrankungen. Das sind rund 1.400 Fälle weniger als im Vorjahr (70.461). Im Jahr 2011 gab es 70.538 Krebsneuerkrankungen, im Jahr 2010 waren es 71.840.

Die Ministerin erläuterte: "Im Bereich der Krebsregistrierung kann Bayern bereits auf bewährte Strukturen zurückgreifen. Allerdings werden klinische Daten noch nicht vollständig und auch zum Teil erst mit großer Zeitverzögerung registriert. Deshalb müssen wir insbesondere die klinische Krebsregistrierung flächendeckend ausbauen. Auf diese Weise erhalten wir vollständige und vergleichbare Datensätze für ganz Bayern. Dadurch erreichen wir für die betroffenen Menschen in Bayern weitere Fortschritte bei der Prävention und Therapie von Krebserkrankungen."

Huml fügte hinzu: "Das neue zentrale klinisch-epidemiologische Krebsregister bringt wesentliche Vorteile mit sich. So knüpft es an bestehende Strukturen und vorhandenes Expertenwissen an. Zugleich werden durch die Konzentration beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit am Dienstsitz Nürnberg Doppelstrukturen vermieden und Synergieeffekte genutzt."

Die Strukturen vor Ort in München, Regensburg, Bayreuth, Erlangen, Würzburg und Augsburg bleiben jedoch erhalten. Die Ministerin dankte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in bestehenden Krebsregistern für ihre bisherige Arbeit. Sie betonte: "Wir brauchen Sie auch künftig. Denn die bestehenden Strukturen werden nicht abgebaut, sondern es wird auf ihnen aufgebaut. Die Arbeitsprozesse können dadurch gestrafft und gebündelt werden. Auch auf diese Weise gelingt es, die Qualität der Registrierung und damit die Krebsbehandlung zu stärken."

Die Ministerin unterstrich ferner: "Das Gesetz trägt auch den hohen Anforderungen des Datenschutzes Rechnung. Mir ist bewusst, dass es sich um äußerst sensible Gesundheitsdaten handelt. Deshalb wird dem Datenschutz hohe Priorität eingeräumt. Die entsprechenden Regelungen haben wir in enger Abstimmung mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz getroffen."

Das neue Krebsregistergesetz stellt klar, dass einzig die Vertrauensstelle dauerhaft Identitätsdaten kennen und speichern darf. So ist der Grundsatz der Datensparsamkeit gewahrt, denn die Regionalzentren verfügen nur temporär über Identitätsdaten. Die Krankheitsdaten werden am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit pseudonymisiert ausgewertet.

Das neue Gesetz setzt das vom Bundesgesetzgeber erlassene Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) in Landesrecht um.