Presse­mitteilung

Huml: Bereits 200 Anträge auf Niederlassungsprämie für Hebammen – Bayerns Gesundheitsministerin überreichte Förderbescheid in München: Hebammenversorgung in Bayern wird weiter gestärkt

Das Förderprogramm von Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml zur Niederlassung von Hebammen ist weiterhin sehr erfolgreich: Innerhalb eines Jahres ist mittlerweile der 200. Antrag auf die Niederlassungsprämie eingegangen. Huml betonte am Dienstag anlässlich der Überreichung des Förderbescheids für den 200. Antrag in München: "Mein Ziel ist es, die Versorgung mit qualitativ hochwertigen wohnortnahen Hebammenleistungen weiter auszubauen. Daher freut es mich, dass unser Förderprogramm so gut angenommen wurde. Innerhalb eines Jahres haben 200 Hebammen in Bayern die Niederlassungsprämie beantragt."

Ministerin Huml überreichte den Förderbescheid in Höhe von 5.000 Euro für den 200. Antrag auf die Niederlassungsprämie am Dienstag an die Hebamme Christine Lemmer aus München.

Seit dem 1. September 2019 können Hebammen, die erstmalig eine freiberufliche Tätigkeit in Bayern aufnehmen oder nach einer zwischenzeitlichen Aufgabe des Berufs erneut aufnehmen, eine einmalige Unterstützung in Form einer Niederlassungsprämie in Höhe von 5.000 Euro erhalten. Für die Gewährung der Prämie muss die antragstellende Hebamme neben der Berufserlaubnis lediglich die Meldung beim zuständigen Gesundheitsamt zur Gründung einer Niederlassung in Bayern nach dem 1. September 2019 nachweisen.

Huml unterstrich: "Alle Schwangeren und Mütter in Bayern sollen die Betreuung durch Hebammen bekommen, die sie brauchen. Deshalb möchten wir mehr Hebammen als bisher für eine freiberufliche Tätigkeit in Bayern gewinnen und so das Angebot an Hebammenleistungen ausbauen, insbesondere in der Geburtshilfe und der Wochenbettbetreuung."

Der Antrag für die Niederlassungsprämie kann seit dem 1. September 2019 unter www.niederlassungsprämie.bayern.de heruntergeladen werden. Anspruchsberechtigt sind auch angestellte Hebammen, wenn diese neben ihrer Festanstellung noch eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen. Der Antrag auf Gewährung der Prämie muss innerhalb von sechs Monaten nach Begründung der Niederlassung gestellt werden.