Presse­mitteilung

Huml: Besuch in Krankenhäusern bei Geburten trotz Corona-Pandemie möglich

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hat darauf hingewiesen, dass bei der Geburt von Kindern deren Väter und engste Angehörige trotz der Coronavirus-Schutzmaßnahmen in Krankenhäusern die Mutter besuchen können. Huml betonte am Samstag: „Die Geburt eines Kindes ist ein außergewöhnliches Ereignis. Deshalb haben wir hierfür eine Ausnahme vorgesehen.“

Die Hygiene-Abteilung des Krankenhauses hat festzulegen, welche Vorsichtsmaßnahmen gegen eine Ansteckung mit dem Coronavirus zu treffen sind. Dazu zählen insbesondere das Tragen von Schutzkleidung und zeitliche Vorgaben für den Besuch. Außerdem muss der Gesundheitszustand des Besuchers überprüft werden. Es darf kein Hinweis auf einen respiratorischen Infekt vorliegen.

Gemäß der Bayerischen Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie vom 24. März 2020 („Vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie“) gilt die Besuchsuntersagung zudem nicht für Palliativstationen sowie Hospize. Die Angehörigen werden telefonisch über den Zustand des Patienten informiert. Ausnahmen werden für Patienten in der Sterbephase (letzte Lebenstage) gemacht. In diesen Fällen, über die das Team und der zuständige Arzt in Abhängigkeit vom Zustand des Patienten jeden Tag neu entscheiden, können ein bis zwei Besucher für eine Stunde pro Tag zugelassen werden.

Link zur Rechtsverordnung: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/130/baymbl-2020-130.pdf