Presse­mitteilung

Huml: Bewerbungsfrist für Landarztquote endet am 28. Februar – Bayerns Gesundheitsministerin: Wir bieten auch jungen Menschen ohne Einserabitur die Möglichkeit eines Medizinstudiums

Die Bewerbungsfrist für die neue Landarztquote in Bayern läuft noch bis einschließlich Freitag, den 28. Februar 2020. Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml am Sonntag hingewiesen. Sie betonte: "Wir bieten auch jungen Menschen ohne Einserabitur die Möglichkeit eines Medizinstudiums. Alle Interessierten sind dazu eingeladen, sich online unter www.landarztquote.bayern.de um einen der begehrten Medizinstudienplätze zu bewerben."

Die Ministerin erläuterte: "Konkret werden bis zu 5,8 Prozent aller Medizinstudienplätze in Bayern für Studierende vorgehalten, die ein besonderes Interesse an der hausärztlichen Tätigkeit im ländlichen Raum haben – das sind rund 110 Studienplätze jährlich. Dafür verpflichten sie sich, später mindestens zehn Jahre lang als Hausärztin oder Hausarzt in einer Region zu arbeiten, die medizinisch unterversorgt oder von Unterversorgung bedroht ist. Es ist zu erwarten, dass viele dabei eine enge Bindung an ihren Arbeitsort aufbauen und auch nach den zehn Jahren dortbleiben werden."

Huml unterstrich: "Wir brauchen mehr junge Mediziner, die sich für den unverzichtbaren Beruf des Hausarztes begeistern und ihn auch dort ausüben wollen, wo sie besonders gebraucht werden. Erstmals zum Wintersemester 2020/2021 können Studierende zum Studiengang Humanmedizin über die Landarztquote an bayerischen Universitäten zugelassen werden."

Das Land- und Amtsarztgesetz (BayLArztG), das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, sieht ein zweistufiges Auswahlverfahren vor. Die Auswahlkriterien der ersten Stufe sind das Ergebnis eines fachspezifischen Studieneignungstests, das Vorliegen einer Berufsausbildung in einem Gesundheitsberuf, die Dauer der Berufstätigkeit in diesem Beruf und die Art und Dauer einer geeigneten freiwilligen oder ehrenamtlichen Tätigkeit. Das Ergebnis eines fachspezifischen Studieneignungstests (zum Beispiel TMS) muss zum Bewerbungszeitpunkt bereits vorliegen und kann nicht nachgereicht werden.

Auf der zweiten Stufe des Auswahlverfahrens finden strukturierte und standardisierte Auswahlgespräche statt. Daran nehmen diejenigen Bewerberinnen und Bewerber teil, die sich in der ersten Stufe des Auswahlverfahrens qualifiziert haben. Die über die Landarztquote ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten beginnen ihr Studium jeweils im Wintersemester an allen medizinischen Fakultäten in Bayern. Ortspräferenzen werden dabei nach Möglichkeit berücksichtigt.

Auf der Webseite www.landarztquote.bayern.de erhalten Interessentinnen und Interessenten ausführliche Informationen rund um die Landarztquote.