Presse­mitteilung

Huml erlässt Verpflichtungsbescheid für AOK – Bayerns Gesundheitsministerin: Geschiedster Hausarztvertrag muss umgesetzt werden

Das Bayerische Gesundheitsministerium hat am Donnerstag einen Verpflichtungsbescheid erlassen, der die AOK Bayern zur Umsetzung des neuen Hausarztvertrags verpflichtet. Grund ist die Weigerung der AOK Bayern, den geschiedsten Vertrag umzusetzen.

Als ersten rechtsaufsichtlichen Schritt hatte das Bayerische Gesundheitsministerium die AOK Bayern mit Beratungsschreiben vom 22. April 2015 zur unverzüglichen Umsetzung des Vertrags aufgefordert. Die AOK blieb jedoch bei ihrer Blockadehaltung. Sie ignoriert damit höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Danach sind Schiedssprüche zu Hausarztverträgen zu vollziehen, auch wenn dagegen Klage erhoben wurde. Eine solche Negierung höchstrichterlicher Rechtsprechung ist nicht hinzunehmen.

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml betonte am Donnerstag: "Ich bedauere, dass der Verpflichtungsbescheid notwendig geworden ist. Aber dieser Schritt war unvermeidlich. Denn die AOK Bayern verkennt nach wie vor, dass sie gesetzlich zur Umsetzung des Hausarztvertrages verpflichtet ist. Gerade die AOK als Körperschaft des öffentlichen Rechts steht nicht über dem Gesetz."

Die Ministerin erläuterte: "Die AOK hatte ohne Not den laufenden Hausarztvertrag aus dem Jahr 2012 mit einer Ausgaben-Obergrenze gekündigt. Und sie hatte es in den Verhandlungen mit dem Hausärzteverband sowie im Schiedsverfahren in der Hand, eine für beide Seiten akzeptable Einigung zu erzielen. Das hat sie versäumt. Vielmehr hat die AOK trotz intensiver Vermittlungsversuche des Gesundheitsministeriums auf ihren Maximalpositionen beharrt."

Huml fügte hinzu: "Der Schiedsspruch ist vom Bayerischen Gesundheitsministerium in seiner Funktion als Rechtsaufsichtsbehörde über die AOK Bayern geprüft worden. Eine offensichtliche Rechtswidrigkeit der festgesetzten Vertragsinhalte wurde nicht festgestellt. Der Schiedsspruch ist damit in Kraft getreten – und von den Vertragsparteien AOK Bayern und Bayerischer Hausärzteverband umzusetzen."

Die Ministerin unterstrich: "Es hindert die Rechtswirksamkeit des geschiedsten Hausarztvertrags nicht, wenn zwischen den beiden Vertragsparteien beispielsweise Differenzen bezüglich der Auslegung einzelner Vertragsbestimmungen bestehen. Vielmehr obliegt es den Vertragsparteien, tatsächliche oder vermeintliche Auslegungsfragen miteinander zu klären und konstruktiv zusammenzuarbeiten. Dazu bestand bei der AOK Bayern allerdings keine Bereitschaft."

Der Schiedsspruch enthält eine Reihe von zusätzlichen Leistungen zugunsten der AOK-Versicherten – zum Beispiel bei Vorsorgeuntersuchungen oder im Bereich der ambulanten geriatrischen und palliativen Versorgung. Huml kritisierte: "Die Haltung der AOK Bayern ist auch sachlich nicht nachvollziehbar. Die AOK verhindert damit bessere Versorgungsangebote für ihre Patientinnen und Patienten. Denn solche zusätzlichen Angebote sind im geschiedsten Hausarztvertrag eindeutig enthalten."

Die Ministerin bekräftigte zudem: "Die Weigerung der AOK, einen geschiedsten Hausarztvertrag umzusetzen, ist ein einmaliger Vorgang. Der Gesetzgeber sieht Schiedsentscheidungen vor, wenn sich die Selbstverwaltungspartner nicht einigen. Das Verhalten der AOK ist geeignet, dieses sinnvolle und gesetzlich geregelte Instrument zu untergraben."

Huml warnte: "Wenn sich eine Partei über eine Schiedsamtsentscheidung hinwegsetzt und sie trotz gesetzlicher Verpflichtung zur Umsetzung ignoriert, wird das Funktionieren des Systems der Selbstverwaltung und damit letztendlich das Prinzip der Selbstverwaltung in Frage gestellt. Denn dann wären letztendlich staatliche Vorgaben unumgänglich, um eine medizinische Versorgung der Versicherten sicherzustellen. Das Bayerische Gesundheitsministerium hat dafür zu sorgen, dass sich die von ihr beaufsichtigten Körperschaften des öffentlichen Rechts an Recht und Gesetz halten."

Die Ministerin fügte hinzu: "Hausarztverträge können dazu beitragen, den Beruf des Hausarztes für den Nachwuchs attraktiv zu erhalten. Das aktuelle Verhalten der AOK ist geeignet, Versicherte, Hausärzte und den ärztlichen Nachwuchs zu verunsichern – mit möglichen nachteiligen Auswirkungen für die hausärztliche Versorgung im ländlichen Raum insgesamt. Und diese nachteiligen Folgen würden nicht nur AOK-Versicherte, sondern alle Patientinnen und Patienten zu spüren bekommen."