Presse­mitteilung

Huml: Förderprogramm zur Sicherung kleinerer Geburtshilfestationen ist gestartet – Bayerns Gesundheitsministerin: Anträge für zweite Säule können jetzt gestellt werden – Erste Säule läuft sehr erfolgreich

Die zweite Fördersäule des "Zukunftsprogramms Geburtshilfe" zur Sicherung kleinerer Geburtshilfeabteilungen im ländlichen Raum ist jetzt gestartet. Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml am Dienstag hingewiesen. Huml betonte: "Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist es, in Bayern auch in Zukunft eine flächendeckende Versorgung mit Hebammen und den Erhalt der Geburtshilfe durch freiberuflich tätige Hebammen sicherzustellen. Deshalb unterstützen wir mit unserem 'Zukunftsprogramm Geburtshilfe' mit einem Fördervolumen von insgesamt 26,5 Millionen Euro die Kommunen in Bayern dabei, die wohnortnahe Geburtshilfe zu erhalten. Mir ist wichtig, dass alle Mütter in Bayern die geburtshilfliche Betreuung bekommen, die sie brauchen."

Die Ministerin erläuterte: "Im Rahmen der zweiten Fördersäule, die im September 2019 gestartet ist, werden Landkreise und kreisfreie Städte im ländlichen Raum finanziell unterstützt, die Defizite kleinerer Geburtshilfestationen auszugleichen. Dafür stehen insgesamt 21,5 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Diese Fördermittel werden ab jetzt erstmalig für Defizite ausgezahlt, die in Geburtshilfeabteilungen im Jahr 2018 entstanden sind."

Voraussetzung ist, dass die Krankenhäuser wegen ihrer vergleichsweise geringen Geburtenzahl (zwischen 300 und 800 pro Jahr) besondere Schwierigkeiten haben, auskömmlich zu wirtschaften, sich aber mit einer Versorgung von mindestens 50 Prozent der Schwangeren in der jeweiligen Kommune gleichzeitig als Hauptversorger in ihren Regionen etabliert haben. Der Freistaat übernimmt dann im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bis zu 85 Prozent des auf die Geburtshilfe entfallenden Defizits, maximal jedoch 1 Million Euro je Haus.

Anträge für diese zweite Fördersäule des Geburtshilfe-Programms können Landkreise und kreisfreie Städte jetzt an die für den Vollzug des Programms zuständige Regierung von Oberfranken richten. Die entsprechende Förderrichtlinie wurde im Bayerischen Ministerialblatt veröffentlicht (siehe Internet unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2126_0_G_104).

Das bayerische Kabinett hatte auf Initiative von Gesundheitsministerin Huml im Dezember 2017 ein "Zukunftsprogramm Geburtshilfe" mit zwei Fördersäulen beschlossen. Die erste Säule, die im September vergangenen Jahres gestartet ist, legt einen Schwerpunkt auf die Unterstützung der Kommunen bei der Sicherstellung der geburtshilflichen Hebammenversorgung. So können Landkreise und kreisfreie Städte bereits ab dem Jahr 2018 für jedes neugeborene Kind eine Förderung von bis zu 40 Euro erhalten.

Dieses Geld können sie dann für geeignete Maßnahmen zur Verbesserung und Stärkung der Hebammenversorgung in Geburtshilfe und Wochenbettbetreuung einsetzen. Der Kostenansatz hierfür beläuft sich insgesamt auf fünf Millionen Euro jährlich.

Huml unterstrich: "Unser Geburtshilfeförderprogramm stößt bayernweit auf sehr große Resonanz: Für das Jahr 2018 konnte die Regierung von Oberfranken für 51 Kommunen knapp 2,5 Millionen Euro an Fördermitteln bewilligen. Für das Förderjahr 2019 sind bei der Regierung insgesamt 69 Anträge eingegangen, die wegen Kooperationen von kreisfreien Städten und Landkreisen insgesamt 76 Kommunen betrafen. Zusammengenommen konnten bislang rund 3,6 Millionen Euro bewilligt werden.“

Im Rahmen des Förderprogramms entstehen so in vielen Kommunen Hebammenzentralen oder Hebammennotfalldienste. Darüber hinaus schaffen verschiedene Kommunen auch finanzielle Anreize über Ausbildungsstipendien für künftige Hebammen, Willkommensprämien für Wiedereinsteiger, bis hin zu "Sommerlochboni" bei Übernahme von Wöchnerinnen in der Urlaubszeit.

Auch die vorgesehene Möglichkeit zur Kooperation zwischen Kommunen bei Konzeption und Durchführung entsprechender Vorhaben wird rege genutzt: Damit können auch werdende Mütter in den Landkreisen unterstützt werden, in denen keine eigene Geburtshilfestation liegt. Sie können die Geburtshilfe in benachbarten Kommunen in Anspruch nehmen.

Huml bekräftigte: "Die Bayerische Staatsregierung verstärkt ihren Einsatz für die Hebammenversorgung im Freistaat noch weiter. Im bayerischen Koalitionsvertrag wurde ein Gründerpaket für Hebammen vereinbart, um Hebammen bei der Niederlassung in Bayern zu unterstützen. Hebammen können dementsprechend seit 1. September 2019 eine einmalige Unterstützung in Form einer Niederlassungsprämie in Höhe von 5.000 Euro beantragen, wenn sie eine freiberufliche Tätigkeit in Bayern aufnehmen und sich niederlassen."

Die Ministerin fügte hinzu: "Darüber hinaus führen wir den 2017 eingerichteten Runden Tisch mit allen von der Hebammenversorgung betroffenen Institutionen und Verbänden fort. Der Runde Tisch hat in Arbeitsgruppen intensiv Maßnahmen zum Erhalt einer flächendeckenden Versorgung mit Hebammenleistungen erörtert. Er soll bis Ende des Jahres Empfehlungen zur weiteren Verbesserung und Sicherstellung der Hebammenversorgung verabschieden."