Presse­mitteilung

Huml fördert Verbesserung der Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen – Bayerns Pflegeministerin setzt auf vielfältige Wohn- und Betreuungsmöglichkeiten – Neue Förderrichtlinie

Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml unterstützt mit einer neuen Förderrichtlinie den Ausbau von Angeboten für demenzkranke Menschen. Huml betonte am Sonntag: "Der Anteil der an Demenz erkrankten Menschen nimmt stetig zu. Darauf haben wir reagiert. So gibt es neue Fördermöglichkeiten insbesondere beim Ausbau demenzgerechter Einrichtungen der Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege. Für Betroffene ermöglichen diese Versorgungsformen ein möglichst langes Verbleiben in den eigenen vier Wänden, für pflegende Angehörige bieten sie eine wichtige Entlastung."

Die seit Anfang 2016 in Bayern geltende Förderrichtlinie "WoLeRaF" unterstützt Maßnahmen zur demenzgerechten Innen- und Außenraumgestaltung von Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen. Es stehen dafür in diesem Jahr insgesamt 1,5 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Darüber hinaus werden Einzelprojekte zur Verbesserung der Lebensqualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege gefördert. Ein weiterer Baustein der Förderrichtlinie betrifft den Aufbau neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften.

Die Ministerin unterstrich: "Es ist der Wunsch vieler Menschen, auch im Alter ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Es werden daher immer stärker alternative Wohnformen nachgefragt. Dazu gehören auch die ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Hier regeln Pflegebedürftige selbstbestimmt ihren Alltag – und sie leben in einer fast familiären Atmosphäre."

Neue Zahlen des Bayerischen Landesamts für Statistik belegen, dass ambulant betreute Wohngemeinschaften als Alternative zu stationären Einrichtungen zunehmend an Bedeutung gewinnen. So stieg die Zahl der ambulant betreuten Wohngemeinschaften im Freistaat zwischen 2014 und 2015 um rund 13 Prozent von 237 auf 268 Einrichtungen.

Mehr Informationen zur neuen Förderrichtlinie finden Sie unter

https://www.stmgp.bayern.de/pflege/recht/foerderung_woleraf.htm.

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