Presse­mitteilung

Huml fordert vom Bund weitere Pflege-Reformen – Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin: Pflegeversicherung muss rasch zukunftsfest gemacht werden

Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml fordert von der Bundesregierung weitere Reformen bei der Pflegeversicherung. Huml betonte am Donnerstag anlässlich der Delegiertenversammlung des Deutschen Caritasverbandes in Bamberg: "Wir müssen die Pflegeversicherung rasch zukunftsfest machen. Das erwarten auch die Bürgerinnen und Bürger."

Die Ministerin bekräftigte zugleich ihre Forderung nach einem steuerfinanzierten Bundeszuschuss in der Sozialen Pflegeversicherung. Sie betonte: "Die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wie in anderen Sozialversicherungen sollten zumindest versicherungsfremde Leistungen auch in der Pflegeversicherung aus Steuermitteln finanziert werden."

Huml verwies darauf, dass zusätzliche Kosten etwa für Verbesserungen bei der Bezahlung der Pflegekräfte oder bei der Personalausstattung in Pflegeheimen grundsätzlich erst einmal bei den Pflegebedürftigen und ihren unterhaltsverpflichteten Angehörigen anfallen, da die Leistungen der Pflegeversicherung auf gesetzlich festgelegte Beträge begrenzt sind. Die Ministerin unterstrich: "Die Eigenanteile der Pflegebedürftigen müssen jedoch finanzierbar bleiben und sollten möglichst auch kalkulierbar sein. Zu den ohnehin enormen Kraftanstrengungen vieler Angehöriger darf nicht auch noch die Angst vor übermäßigen finanziellen Belastungen kommen. Es bedarf daher kurzfristig einer Anpassung der Sachleistungen in der Pflegeversicherung, wie sie im Koalitionsvertrag vereinbart ist."

Huml unterstrich: "Es ist auch wichtig, dass unabhängig von der Wahl der Wohnform gleiche Leistungen für die pflegebedürftigen Menschen gewährt werden. Künftig muss der individuelle Bedarf des Pflegebedürftigen im Vordergrund stehen – und nicht die Frage, in welcher Wohnform ein Pflegebedürftiger lebt."

Derzeit erhalten Pflegebedürftige, die zu Hause oder in ambulant betreuten Wohngemeinschaften gepflegt werden, beispielsweise neben den Leistungen der Pflegeversicherung von der Krankenversicherung die Behandlungspflege in voller Höhe ersetzt. Dagegen erhalten Bewohner von Pflegeheimen hier nur einen teilweisen Ersatz, weil dort die Behandlungspflege über die Pflegesätze berechnet wird, sich die Pflegeversicherung hieran aber lediglich mit einem festen Betrag beteiligt. Den übersteigenden Betrag müssen die Pflegebedürftigen tragen.

Die Ministerin schlug vor: "Wir sollten das Profil der Pflegeversicherung stärken und über sie die Kosten der Behandlungspflege bei Pflegebedürftigkeit vollständig finanzieren. Wenn diese Kosten anders als heute vollständig übernommen werden, entlasten wir die vollstationär versorgten Pflegebedürftigen finanziell."

Pflegekassen sind anders als Krankenkassen nicht wettbewerbsorientiert gestaltet. Huml erläuterte: "Da es keinen Anreiz für die einzelne Kasse gibt, ihre Ausgaben zu Lasten der Versicherten zu reduzieren, verspreche ich mir von meinem Konzept eine bessere Versorgung der Pflegebedürftigen. Voraussetzung ist selbstverständlich eine ausreichende Refinanzierung der Pflegekassen."

Huml betonte ferner: "Familienangehörige müssen beim Unterhalt für pflegebedürftige Eltern und erwachsene Kinder vor finanzieller Überforderung geschützt werden. Deshalb habe ich mich bereits seit langem dafür eingesetzt, dass auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro zurückgegriffen werden kann. Diese Forderung konnte bei den Verhandlungen über den Berliner Koalitionsvertrag durchgesetzt werden. Bis Ende des Jahres soll das sogenannte Angehörigen-Entlastungs-Gesetz verabschiedet sein."

Die Ministerin regte zudem an, die Pflegebedürftigen von den Kosten der Ausbildung zu entlasten. Sie erläuterte: "Die Ausbildung von gut qualifizierten Pflegefachkräften liegt im Interesse der gesamten Gesellschaft und künftiger Pflegebedürftiger. Es wäre daher folgerichtig, diese Ausbildung stärker über die Versichertengemeinschaft bzw. sogar über Steuern zu finanzieren."