Presse­mitteilung

Huml: Geburtshilfe-Förderprogramm ist gestartet – Bayerns Gesundheitsministerin: Anträge für erste Säule können jetzt gestellt werden

Das Geburtshilfe-Förderprogramm des Freistaats Bayern ist jetzt gestartet. Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml am Sonntag hingewiesen. Huml betonte: "Mit unserem 'Zukunftsprogramm Geburtshilfe' mit einem geplanten Fördervolumen von 30 Millionen Euro unterstützen wir die Kommunen in Bayern dabei, die wohnortnahe Geburtshilfe zu erhalten. Mir ist wichtig, dass alle Mütter in Bayern die Betreuung durch Hebammen bekommen, die sie brauchen."

Die Ministerin ergänzte: "Im Rahmen der ersten Fördersäule, die Ende September gestartet ist, erhalten Landkreise und kreisfreie Städte noch im Laufe des Jahres 2018 für jedes neugeborene Kind eine Förderung von knapp 40 Euro. Dieses Geld können sie dann für geeignete Maßnahmen zur Verbesserung und Stärkung der Hebammenversorgung in Geburtshilfe und Wochenbettbetreuung einsetzen. Der Kostenansatz hierfür beläuft sich insgesamt auf fünf Millionen Euro jährlich."

Förderfähig sind alle Maßnahmen und Projekte, die die geburtshilfliche Hebammenversorgung sowie die Wochenbettbetreuung durch Hebammen und Entbindungspfleger stärken und sichern. Dies können insbesondere Werbemaßnahmen zur Personalgewinnung, die Einrichtung von Koordinierungsstellen oder auch die Organisation mobiler Reserven für die Geburtshilfe oder die Wochenbettbetreuung sein.

Anträge für diese erste Fördersäule des Geburtshilfe-Programms können Landkreise und kreisfreie Städte jetzt an die für den Vollzug des Programms zuständige Regierung von Oberfranken richten. Die entsprechende Förderrichtlinie wurde im Allgemeinen Ministerialblatt veröffentlicht (siehe Internet unter http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2126_0_G_104?hl=true).

Die Ministerin fügte hinzu: "Der zweite Schwerpunkt unseres 'Zukunftsprogramms Geburtshilfe' ist ein Strukturförderprogramm für Geburtshilfeabteilungen im ländlichen Raum. Dieses Geld soll erstmalig im Jahr 2019 für Defizite ausgezahlt werden, die in Geburtshilfeabteilungen im Jahr 2018 entstehen. Mit insgesamt 25 Millionen Euro soll der Großteil der Förderung an Landkreise und kreisfreie Städte im ländlichen Raum gehen, die das Defizit einer Geburtshilfestation ausgleichen."

Huml erläuterte: "Voraussetzung ist, dass die Krankenhäuser wegen ihrer vergleichsweise geringen Geburtenzahl (zwischen 300 und 800 pro Jahr) besondere Schwierigkeiten haben, auskömmlich zu wirtschaften, sich aber mit einer Versorgung von mindestens 50 Prozent der Schwangeren in der jeweiligen Kommune gleichzeitig als Hauptversorger in ihren Regionen etabliert haben. Der Freistaat übernimmt dann im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bis zu 85 Prozent des auf die Geburtshilfe entfallenden Defizits, maximal jedoch 1 Million Euro je Haus."

Die Ministerin unterstrich: "Auch diese zweite Säule unseres Förderprogramms stößt bayernweit auf große Resonanz, wie zahlreiche Anfragen aus allen Landesteilen dazu belegen. Das freut mich sehr – und das zeigt auch, wie wichtig dieses Programm ist." Die entsprechende Richtlinie wird nach Bereitstellung der entsprechenden Mittel im Doppelhaushalt 2019/2020 veröffentlicht.

Huml bekräftigte: "Die Bayerische Staatsregierung wird ihren Einsatz für die Hebammenversorgung im Freistaat noch weiter verstärken. Wir unterstützen freiberuflich tätige Hebammen seit 1. September mit dem Bayerischen Hebammenbonus in Höhe von 1.000 Euro. Darüber hinaus werde ich den Anfang Mai 2017 eingerichteten Runden Tisch mit allen von der Hebammenversorgung betroffenen Institutionen und Verbänden demnächst fortführen. Beim nächsten Treffen soll über die Hebammenstudie und den sich daraus ergebenden weiteren Handlungsbedarf sowie weitere notwendige Schritte beraten werden, die bisherige Maßnahmen wie das 'Zukunftsprogramm Geburtshilfe' und den bayerischen Hebammenbonus ergänzen können."