Presse­mitteilung

Huml: Hautkrebsgefahr durch April-Sonne nicht unterschätzen – Bayerns Gesundheitsministerin: Insbesondere Kinder sollten ausreichend geschützt werden

 

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml warnt davor, in den Osterferien die Gefahr durch die Frühlingssonne insbesondere für Kinder zu unterschätzen. Die Ministerin betonte am Sonntag: "Jeder Sonnenbrand erhöht das Hautkrebsrisiko. Auch im April kann die Sonne sehr intensiv sein. Deshalb müssen vor allem Kinder mit ihrer empfindlichen Haut ausreichend geschützt werden."

Das bayerische Gesundheitsministerium hat schon vor einigen Jahren die Aktion "Sonne(n) mit Verstand – statt Sonnenbrand" ins Leben gerufen. Ursache für den Anstieg von Hautkrebs ist nicht die gestiegene UV-Strahlungsintensität, sondern das veränderte Freizeitverhalten. Huml unterstrich: "Der Mensch braucht zwar Sonne und Licht – ein Problem sind aber die Hautschäden durch Überdosierung. Das sollte auch schon im Frühling beachtet werden."

Wichtig ist vor allem ein gründliches Eincremen der unbedeckten Hautpartien mit UVA- und UVB-Schutz. Auch ein Sonnenhut ist bei einem längeren Aufenthalt in der Sonne anzuraten. Huml ergänzte: "Erfreulich ist, dass die verbesserte Krebsvorsorge die Heilungschancen erhöht hat. Deshalb ist die Früherkennung besonders wichtig. Derzeit nehmen etwa 40 Prozent der Anspruchsberechtigten die Vorsorgeuntersuchungen wahr."

In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Haut. Ziel ist die frühzeitige Entdeckung des malignen Melanoms, des Basalzellkarzinoms sowie des spinozellulären Karzinoms. Die Untersuchung können Frauen und Männer ab dem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre durchführen lassen. Die Beurteilung eines konkreten Verdachtsfalls auf Hautkrebs ist jederzeit Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Informationen gibt es im Internet unter

http://www.sonne-mit-verstand.de/ https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/praevention/sonne_hitze/hautkrebs_uv_strahlung.htm

Weitere Informationen:

https://www.stmgp.bayern.de/aufklaerung_vorbeugung/index.htm