Presse­mitteilung

Huml: Hoher Datenschutz bei neuem Digitalen-Versorgungs-Gesetz sehr wichtig – Bayerns Gesundheitsministerin: Datensicherheit auch in Arztpraxen ernst nehmen – Nutzung von Gesundheitsdaten muss klare Grenzen haben

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hat darauf hingewiesen, dass Datenschutz und Datensicherheit bei dem neuen Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) der Bundesregierung einen hohen Stellenwert haben müssen. Die Ministerin betonte am Mittwoch in München: "Gesundheitsdaten sind die sensibelsten Daten überhaupt. Die Patienten erwarten daher zu Recht, dass alle Beteiligten auch bei künftigen Entwicklungen auf den bestmöglichen Datenschutz und die bestmögliche Datensicherheit achten." 

Huml unterstrich: "Klar ist: Auch Arztpraxen müssen sich gegen Angriffe von außen auf ihre digitale Infrastruktur wappnen – nicht zuletzt zum Schutz der Patientinnen und Patienten. Ich setze darauf, dass die zuständigen Behörden auf Bundesebene die Praxisbetreiber bei der IT-Sicherheit unterstützen." 

Die Ministerin erläuterte: "Bei der IT-Sicherheit in Krankenhäusern ist Bayern schon vorangegangen und hat bereits Ende 2018 an der Universität der Bundeswehr München ein Projekt gestartet, dass die IT-Sicherheit an den Krankenhäusern im Freistaat deutlich stärken soll. Mit dem Projekt wollen wir konkrete Vorschläge erarbeiten, wie Krankenhäuser der verschiedenen Versorgungsstufen eine optimale interne IT-Infrastruktur aufbauen können. Diesen Maßnahmenkatalog wollen wir dann allen Krankenhäusern als Leitfaden zur Verfügung stellen." 

Huml fügte hinzu: "Die Nutzung von Gesundheitsdaten für die medizinische Forschung muss klare gesetzliche Grenzen haben. Daher werden wir auch weiterhin im Blick haben, dass nicht zu viele Daten freigegeben werden. Klar ist: Bei den im Zusammenhang mit dem Forschungsdatenzentrum diskutierten Daten handelt es sich nicht um persönliche Behandlungsdaten wie Arztberichte oder Laborbefunde, sondern lediglich um Abrechnungsdaten der Kassen." 

Am vergangenen Donnerstag hatte der Deutsche Bundestag das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) beschlossen. Das Gesetz wird die Möglichkeiten der Digitalisierung in medizinischer Versorgung und Pflege weiter voranbringen: Patienten können zukünftig Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) von Ärzten verordnet bekommen, die Kosten tragen die Kassen. Zudem wird die Telematikinfrastruktur (TI), das Hochsicherheitsnetzwerk zur Vernetzung der Leistungserbringer, auch auf Krankenhäuser und Apotheken erweitert. Weiter werden dringend erforderliche Qualitätsvorgaben bei der Herstellung und Wartung des Anschlusses an die TI gesetzlich vorgeschrieben.

Huml hob hervor: "Um in der Versorgungsforschung voranzukommen, müssen Daten der Versicherten elektronisch zusammengeführt werden. Das neue Gesetz stellt hier eine Verbesserung des bestehenden Verfahrens dar, weil künftig wesentlich aktuellere Daten zur Verfügung stehen." 

Die Ministerin begrüßte ferner, dass eine Re-ldentifizierung von Versicherten – also die Entschlüsselung bereits anonymisierter Daten – anhand der Forschungsdaten noch weiter erschwert wird. Dies hatten die Koalitionsfraktionen auf Bundesebene – auch auf Drängen Bayerns – durch einen Änderungsantrag durchgesetzt. 

Huml ergänzte: "Auf Landesebene setzen wir uns schon seit Langem dafür ein, dass die Möglichkeiten der Digitalisierung in der medizinischen Versorgung und der Pflege besser genutzt werden können."