Presse­mitteilung

Huml: Niederlassungsprämie für Hebammen ist erfolgreich gestartet – Bayerns Gesundheitsministerin: Seit 1. September 2019 sind 49 Anträge eingegangen – Auch weiter große Resonanz auf Hebammenbonus

Die Niederlassungsprämie für Hebammen in Bayern in Höhe von 5.000 Euro ist erfolgreich gestartet. Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml am Freitag hingewiesen. Sie betonte: "Seit dem 1. September 2019 sind bereits 49 Anträge für das Gründerpaket eingegangen. Davon wurden bislang 30 positiv beschieden."

Huml unterstrich: "Ich freue mich sehr, dass unser Gründerpaket für Hebammen auf so positive Resonanz stößt! Aktuell können wir bereits 30 Hebammen finanziell unterstützen, weil sie sich im Freistaat niedergelassen und eine freiberufliche Tätigkeit aufgenommen haben."

Die Ministerin fügte hinzu: "Mit unserer Niederlassungsprämie wollen wir freiberuflichen Hebammen den Einstieg oder Wiedereinstieg in diesen wichtigen Beruf erleichtern. Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist, wieder mehr Hebammen für eine freiberufliche Tätigkeit in Bayern zu gewinnen und so das Angebot an Hebammenleistungen, insbesondere in der Geburtshilfe und der Wochenbettbetreuung, auszubauen. Angesprochen sind in erster Linie Berufseinsteiger aber auch Hebammen, die den Beruf oder die Selbständigkeit aufgegeben und bisher insbesondere den finanziellen Aufwand eines Wiedereinstiegs gescheut haben." 

Huml erläuterte: "Voraussetzung für die Auszahlung der neuen Prämie ist die Niederlassung und Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit in Bayern ab dem 1. September 2019. Dabei gibt es keine Einschränkung der Prämie auf bestimmte Leistungen der Hebamme. Das Verfahren ist möglichst unbürokratisch ausgestaltet."

Für die Gewährung der Prämie muss die antragstellende Hebamme neben dem Nachweis der Berufserlaubnis lediglich die Meldung beim zuständigen Gesundheitsamt zur Gründung einer Niederlassung in Bayern nach dem 1. September 2019 nachweisen. Die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung der Prämie hat wie beim Bayerischen Hebammenbonus das Landesamt für Pflege in Amberg übernommen.

Der Antrag auf Gewährung der Prämie muss innerhalb von sechs Monaten nach Begründung der Niederlassung gestellt werden. Er kann unter www.niederlassungsprämie.bayern.de heruntergeladen werden. Anspruchsberechtigt sind auch angestellte Hebammen, wenn diese neben ihrer Festanstellung noch freiberuflich tätig sind.

Huml unterstrich: "Sehr erfolgreich läuft weiterhin auch unser Bayerischer Hebammenbonus: Seit seiner Einführung am 1. September 2018 sind insgesamt bislang 1.721 Anträge (Stand 31.10.2019) auf den Bonus in Höhe von 1.000 Euro eingegangen – davon 111 für das Antragsjahr 2019."

Den Hebammenbonus können Hebammen und Entbindungspfleger beantragen, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben. Voraussetzung ist zudem, dass sie freiberuflich arbeiten und im Antragsjahr mindestens vier Geburten betreut haben.

Die Ministerin ergänzte: "Dieser Bonus ist eine Anerkennung für die wichtige Arbeit der Hebammen und ihren Einsatz für Mutter und Kind. Denn Hebammen leisten vor, während und nach der Geburt Großartiges für die Familien. Ihre Arbeit für die Gesundheit von Mutter und Kind ist unverzichtbar für unsere Gesellschaft."

Der Hebammenbonus muss jedes Jahr neu beantragt werden. Für Folgeanträge müssen beispielsweise der Identitätsnachweis, die Erlaubnis über die Führung der Berufsbezeichnung oder der Nachweis über die freiberufliche Tätigkeit erneut eingereicht werden. Damit kann eine zügige Antragsbearbeitung gewährleistet werden.

Huml betonte: "Die Bayerische Staatsregierung möchte mehr freiberufliche Hebammen zur Betreuung von Schwangeren und Müttern mit Neugeborenen gewinnen und auch künftig eine flächendeckende Hebammenversorgung in Bayern gewährleisten. Alle Schwangeren und Mütter in Bayern sollen die Betreuung durch Hebammen bekommen, die sie brauchen. Aus diesem Grund haben wir unter anderem auch den Bayerischen Hebammenbonus und die Niederlassungsprämie für Hebammen auf den Weg gebracht."