Presse­mitteilung

Huml: Seit heute neue Besuchsregeln in bayerischen Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern – Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin besuchte Pflegeheim in Lauf an der Pegnitz

Seit heute (29. Juni) gelten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie neue Besuchsregeln in den bayerischen Pflege- und Altenheimen, in den Krankenhäusern, in den Einrichtungen der Vorsorge und Rehabilitation sowie den Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml am Montag bei einem Besuch des Pflegeheims "Bei St. Otto" im mittelfränkischen Lauf an der Pegnitz hingewiesen. Die Ministerin informierte sich dabei über die Umsetzung der neuen Regeln.

Huml bekräftigte: "Es ist uns in Bayern in den vergangenen Wochen gelungen, die Ausbreitung des Coronavirus wirkungsvoll einzudämmen und deutlich zu verlangsamen. Deshalb gehen wir den Weg der stufenweisen Erleichterungen konsequent weiter. So sind seit heute wieder mehr Besuche sowohl in den Pflege- und Altenheimen und Krankenhäusern als auch in den Einrichtungen der Vorsorge und Rehabilitation sowie den Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen möglich."

Die Ministerin erläuterte: "Die Besuchsbeschränkungen werden durch individuelle und passgenaue Schutz- und Hygienekonzepte der Einrichtungen ersetzt. Das bayerische Gesundheits- und Pflegeministerium unterstützt dabei mit einem entsprechenden Hygiene-Rahmenkonzept, das konkrete Handlungsempfehlungen beinhaltet. In jedem Fall müssen die Besucher eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Außerdem muss der Mindestabstand von 1,5 Metern nach Möglichkeit durchgängig eingehalten werden."

Huml fügte hinzu: "Zusätzlich gelten für Besuche die Regelungen der jeweiligen Einrichtung. Klar ist: Der Schutz der Bewohner und Patienten hat oberste Priorität."

Das bayerische Gesundheits- und Pflegeministerium hatte in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales ein Konzept für Erleichterungen bei den Besuchsregelungen vorgelegt, das der Ministerrat in seiner Sitzung am 23. Juni gebilligt hat. Demzufolge gilt auch zukünftig der Grundsatz der Verantwortung der Träger und Einrichtungen vor Ort. Jede Einrichtung muss ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept ausarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorlegen. Für Schutz- und Hygienekonzepte, die nach dem 28. Juni fertiggestellt werden, ist das Benehmen mit der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde herzustellen.

Wesentliche Eckpunkte des Hygiene-Rahmenkonzepts sind u.a. das Einhalten von Mindestabständen und Hygieneregeln sowie die Berücksichtigung von Belangen der Bewohnerinnen und Bewohner bei Terminen. Hinzu kommen die Registrierung und Aufklärung beim Betreten, mögliche Zutrittsbeschränkungen in bestimmten Bereichen für Besucher sowie ein Betretungsverbot beim Vorliegen von Krankheitssymptomen.

Huml unterstrich: "Insbesondere bei den Erleichterungen in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen müssen wir sehr behutsam vorgehen, denn gerade die kranken und pflegebedürftigen Menschen sind durch die Corona-Pandemie besonders gefährdet und bedürfen unseres ganz besonderen Schutzes. Wir bewegen uns hier auf einer schwierigen Gratwanderung zwischen einem wirksamen Infektionsschutz durch Kontaktbeschränkungen und der Teilhabe am sozialen Leben. Deshalb werden die Einrichtungen mit ihrem Spielraum verantwortungsbewusst umgehen."

Die Ministerin ergänzte: "Ich bin mir bewusst, dass das bisherige Besuchsverbot in den Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen sehr belastend für die kranken und pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen war. Wir mussten Wege finden, die dem Infektionsschutz dienen und gleichzeitig Vereinsamung verhindern. Durch die Maßnahmen der Staatsregierung konnte das Ausbruchsgeschehen in diesen Einrichtungen deutlich zurückgedrängt werden. Umso mehr freue ich mich, dass wir die Besuchsregelungen nun erleichtern können. Dies bedeutet für Patienten und Bewohner, ihre Angehörigen und Freunde einen weiteren Schritt zu mehr Normalität."

Die Ministerin fügte hinzu: "Unverzichtbare Voraussetzung für eine strikte Eindämmung des Virus ist eine hohe Testkapazität. Deshalb weiten wir die Testmöglichkeiten im Freistaat massiv aus. So sieht unser Bayerisches Testkonzept auch freiwillige Testungen in Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen in Pflege- und Altenheimen, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und in der ambulanten Eingliederungshilfe und Krankenhäusern vor."

Die Verordnung zur Änderung der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 24. Juni 2020 findet sich im Internet unter:

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-362/