Presse­mitteilung

Huml setzt auf rasche Reform der Pflegebedürftigkeit – Bayerns Gesundheitsministerin: Bund kommt Forderung des Freistaats nach

Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml setzt auf eine rasche Neuordnung der Pflegebedürftigkeit in Deutschland. Huml betonte am Dienstag anlässlich eines Besuchs im Krankenhaus Vilshofen: "Ich freue mich, dass Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe dazu im Sommer einen Gesetzesentwurf vorlegen wird. Damit kommt der Bund auch einer Forderung Bayerns nach. Besonders wichtig ist mir, dass Menschen mit Demenz künftig die gleichen Leistungen wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen bekommen."

Huml fügte hinzu: "Mit der Reform werden die bislang drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Die Bedürfnisse des Einzelnen werden in diesem System stärker berücksichtigt – und es stehen nicht mehr die rein körperlichen Beeinträchtigungen und die sogenannte Minutenpflege im Vordergrund. Mit dem neuen Begutachtungssystem können wir auf die tatsächliche Einschränkung der Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen besser eingehen."

Im Zuge der Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs soll auch der Bedarf an Rehabilitation besser erfasst werden. Huml unterstrich: "Bayern setzt sich bereits seit langem dafür ein, die Rehabilitation verstärkt zu unterstützen. Es gilt immer: Reha vor Pflege! Mit der zweiten Stufe der Pflegereform muss der Rehabilitation künftig mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden. Das ist ein ganz wichtiger Schritt, gerade für die Pflegebedürftigen."

Bereits am 1.1.2015 ist das erste Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Es hat zu zahlreichen Leistungsverbesserungen geführt. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz wird der Pflegebedürftigkeitsbegriff reformiert und so die Pflegeversicherung auf eine neue Grundlage gestellt. In Zukunft soll der individuelle Unterstützungsbedarf jedes Einzelnen im Mittelpunkt stehen. Bei dem neuen Begutachtungsverfahren wird nicht mehr ausschließlich die Zeit gemessen, die zur Pflege benötigt wird. Ermittelt wird die Einschränkung der Selbstständigkeit des betroffenen Menschen.