Presse­mitteilung

Huml setzt sich für weitere Verbesserungen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung ein – Bayerns Pflegeministerin: Prozess der Inklusion weiter vorantreiben

Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml setzt sich für weitere Verbesserungen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung ein. Anlässlich des Besuchs der Einrichtung Dr. Loew Soziale Dienstleistungen im Oberpfälzer Landkreis Schwandorf betonte Huml am Donnerstag: "Menschen mit Behinderung werden dank des medizinischen Fortschritts erfreulicherweise immer älter und auch pflegebedürftig. Auf diese Herausforderungen müssen sich Einrichtungen für Menschen mit Behinderung einstellen, denn sie werden auch in Zukunft unverzichtbar sein. Allerdings nicht in ihrer jetzigen Form. Hier sehe ich auch die Träger in der Pflicht."

Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention gilt es, den Gedanken der Inklusion voranzutreiben. Dieser Gedanke spiegelt sich in dem Anfang des Jahres in Kraft getretenen Bundesteilhabegesetz wider. Huml unterstrich: "Inklusives Wohnen bedeutet, dass große, mehrgliedrige Einrichtungen in kleinere Wohnformen umgewandelt werden. Das Bundesteilhabegesetz wird langfristig gesehen, gerade bei großen Einrichtungen zu Umstrukturierungen führen."

Huml lobte in diesem Zusammenhang die Vorreiterrolle der Einrichtungen des Unternehmens Dr. Loew Soziale Dienstleistungen, das in Bayern aktuell 110 Häuser betreibt: "Eine Umgebung, an der Menschen mit Behinderung teilhaben können und in der sie Förderung erfahren – dieses Ziel hatte der Firmengründer Dr. Fritz Loew senior schon im Jahr 1968 vor Augen – und er hat seine Idee realisiert. Dr. Loew hat früh erkannt, dass der Weg wegführt von einer anstaltsmäßigen Versorgung – und danach gehandelt. Hier wird der Inklusionsgedanke zum Wohl der Menschen mit Behinderung engagiert gelebt!"

Die Ministerin fügte hinzu: "Bauliche Mindeststandards können eine selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung der Menschen unterstützen. Und: Die Beschäftigten werden bei ihrer täglichen Arbeit entlastet. Auch dieser Aspekt muss beachtet werden."

Huml ergänzte: "Darüber hinaus sehen die geänderten Bauvorschriften hier unter anderem die Barrierefreiheit, die uneingeschränkte Nutzung mit Rollstuhl sowie die Einzelzimmerquote von 100 Prozent vor. Bayern hat großzügige und vor allem flexible Übergangs- und Befreiungsmöglichkeiten vorgesehen, um weder die Träger noch die Bewohner finanziell zu überfordern oder die Umsetzung der Inklusion zu gefährden. Ziel ist, dass notwendige Umbaumaßnahmen im Rahmen ohnehin anstehender Modernisierungsmaßnahmen erfolgen können."

Die Ministerin unterstrich: "Barrierefreiheit ist eine Chance, unsere bayerischen Einrichtungen zukunftsfähig zu machen und sie an die sich wandelnden Bedürfnisse der Menschen anzupassen. Und sie ist der Weg zu mehr Teilhabe und Selbstständigkeit für die im Heim lebenden Menschen."