Presse­mitteilung

Huml stärkt den Ausbau der Pflegestützpunkte – Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin: Ab sofort können Kommunen Anträge auf Förderung von Pflegestützpunkten stellen

Ab sofort können Kommunen Anträge auf die Förderung von Pflegestützpunkten stellen. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml am  Sonntag hingewiesen. Aufgabe der Pflegestützpunkte ist es, für die Bürgerinnen und Bürger Information und Beratung zu allen Fragen im Vor- und Umfeld der Pflege sowie die Vernetzung der Angebote unter einem Dach zu bündeln.

Die Ministerin betonte: "Mein Ziel ist die Stärkung kommunaler Beratungs- und Unterstützungsangebote in der Pflege. Für die Förderung von Pflegestützpunkten stehen Mittel in Höhe von 900.000 Euro zur Verfügung."

In den seit November 2019 gültigen Fördergrundsätzen sind die Details geregelt. Für neu gegründete Pflegestützpunkte kann eine einmalige Anschubfinanzierung von bis zu 20.000 Euro beantragt werden. Diese Summe erhöht sich um weitere 3.000 Euro bei einer räumlichen Anbindung des Pflegestützpunktes an eine Fachstelle für pflegende Angehörige. Für neue und bestehende Pflegestützpunkte werden darüber hinaus bis zu 15.000 Euro pro Maßnahme der Vernetzungsarbeit und des Wissenstransfers bereitgestellt.

Huml ergänzte: "Bayern zeichnet sich durch seine vielfältigen Beratungs- und Unterstützungsstrukturen aus. Die Vernetzung der Angebote ist von besonderer Bedeutung, um 'Beratung aus einer Hand' anbieten zu können. Daher haben wir einen zusätzlichen finanziellen Anreiz für die räumliche Verbindung der Pflegestützpunkte mit den bayernweit rund 110 Fachstellen für pflegende Angehörige geschaffen."

Die Ministerin betonte: "Da die Bedarfslage regional unterschiedlich ist, können die Kommunen am besten entscheiden, welche Beratungs- und Unterstützungsangebote vor Ort gebraucht werden. Daher möchten wir den Auf- und Ausbau kommunaler Pflegestützpunkte finanziell unterstützen."

Für die Abwicklung des Förderverfahrens ist das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP) im Amberg zuständig. Antragsformulare und weitere Hinweise sind auf der Homepage des LfP unter www.pflegestuetzpunkte.bayern.de zu finden.