Presse­mitteilung

TERMINHINWEIS: Gesundheitsministerin Huml übergibt am 9. Oktober in München die ersten Bescheide für den Bayerischen Hebammenbonus

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml übergibt am morgigen Dienstag in München die ersten Bescheide zur Gewährung des Bayerischen Hebammenbonus. Die Prämie in Höhe von jährlich 1.000 Euro stößt auf sehr großes Interesse: Bislang haben bereits fast 200 Hebammen einen Antrag dafür gestellt. An fünf Hebammen aus verschiedenen Regierungsbezirken überreicht Ministerin Huml den Förderbescheid am  

Dienstag, 9. Oktober, 15:00 Uhr,
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege,
Rotunde, Haidenauplatz 1, 81667 München. 

Seit dem 1. September unterstützt die Bayerische Staatsregierung Hebammen, die freiberuflich in der Geburtshilfe in Bayern tätig sind und mindestens vier Geburten im Jahr betreuen, mit einem Bonus in Höhe von jährlich 1.000 Euro. Für den Hebammenbonus stellt der Freistaat für 2018 insgesamt rund vier Millionen Euro bereit.

Anspruchsberechtigt sind neben freiberuflichen Hebammen auch angestellte Hebammen, wenn diese neben ihrer Festanstellung noch freiberuflich in der Geburtshilfe tätig sind. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass Arbeitsstätte bzw. Niederlassung und Hauptwohnsitz in Bayern liegen. Der Antrag für den Bayerischen Hebammenbonus und die Kontaktdaten der Servicestelle Hebammenbonus finden sich im Internet unter www.hebammenbonus.bayern.de.

Medienvertreter sind herzlich eingeladen. Um Anmeldung telefonisch unter 089/540233-955 oder per E-Mail an pressestelle@stmgp.bayern.de wird gebeten.