Presse­mitteilung

Zahl der Organspender in Bayern steigt – Bayerns Gesundheitsministerin Huml: Entscheidung für einen Organspende-Ausweis ist sehr wichtig

Die Zahl der postmortalen Organspender in Bayern ist 2019 bislang leicht gestiegen. Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml am Donnerstag hingewiesen. Huml betonte: "In diesem Jahr gab es in Bayern bereits 113 Organspender. Das sind 4 mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Allerdings warten aktuell etwa 1.350 Menschen in Bayern auf ein lebenswichtiges Spenderorgan. Deshalb ist es wichtig, dass sich mehr Menschen für einen Organspende-Ausweis entscheiden."

Die Ministerin fügte hinzu: "Obwohl eine große Mehrheit der Bevölkerung der Organspende grundsätzlich positiv gegenübersteht, besitzt nur rund ein Drittel der Deutschen einen Organspende-Ausweis. Das bayerische Gesundheitsministerium wird daher auch künftig dafür werben, dass sich die Menschen mit dem Thema Organspende befassen. Denn wer zu Lebzeiten für Klarheit sorgt, nimmt seinen Angehörigen die Last einer Entscheidung in schweren Stunden."

Konkret gab es in Bayern in diesem Jahr von Januar bis einschließlich Oktober nach vorläufigen Zahlen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) 113 postmortale Organspender – das sind 4 mehr als im gleichen Zeitraum 2018. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 128 Organspender registriert – 15 weniger als 2017.

Huml unterstrich: "Jeden Tag sterben in Deutschland bis zu drei Menschen, für die nicht rechtzeitig ein Spenderorgan zur Verfügung stand. Deshalb ist es mir ein wichtiges Anliegen, die Aufmerksamkeit  für das Thema Organspende zu erhöhen. Unser Bündnis Organspende Bayern mit seinen nunmehr 70 Mitgliedern leistet hierfür seit nunmehr über drei Jahren einen wichtigen Beitrag."

Die Ministerin ergänzte: "Das bayerische Gesundheitsministerium hat in den vergangenen Jahren intensiv darüber informiert, dass Organspende Leben rettet. Wichtig waren auch die zum 1. April dieses Jahres in Kraft getretenen Änderungen des Transplantationsgesetzes. So gibt es jetzt eine höhere Vergütung der Organentnahme für die Krankenhäuser. Hinzu kommt eine verpflichtende Freistellungsregelung für die Transplantationsbeauftragten – und diese Freistellung wird vollständig durch die Kostenträger zugunsten der Krankenhäuser finanziert."