Presse­mitteilung

Zweite Auszahlung des Bayerischen Landespflegegeldes gestartet – Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Huml: Wir stärken die Selbstbestimmung von Pflegebedürftigen und ihre gesellschaftliche Teilhabe

Seit dem 1. Oktober 2019 wird das Bayerische Landespflegegeld vom Bayerischen Landesamt für Pflege zum zweiten Mal ausgezahlt. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml am Sonntag hingewiesen.

Huml betonte: "Bis Mitte Oktober werden rund 260.000 Bürgerinnen und Bürger, an die das Bayerische Landespflegegeld bereits im Jahr 2018 erstmalig ausgezahlt wurde, den Betrag von 1.000 Euro ein weiteres Mal erhalten. Eine erneute Antragstellung war hierfür nicht erforderlich. Zudem werden rund 30.000 bereits eingegangene Neuanträge für das Pflegegeldjahr 2018/2019 ausbezahlt."

Der Präsident des Landesamts für Pflege, Dr. Dr. Markus Schick, unterstrich: "Das Bayerische Landespflegegeld ist eine jährliche Zahlung. Anspruchsberechtigte, die im Kalenderjahr 2019 zum ersten Mal das Landespflegegeld für das Pflegegeldjahr 2017/2018 erhalten haben, erhalten die zweite Zahlung Anfang 2020. Anspruch auf das Landespflegegeld haben alle Bürgerinnen und Bürger, deren Hauptwohnsitz in Bayern liegt und die mit Pflegegrad 2 oder höher eingestuft worden sind. Ein Neuantrag für das Pflegegeldjahr 2018/2019 kann noch bis zum 31. Dezember 2019 gestellt werden."

Huml erläuterte: "Das Landespflegegeld ist ein Bestandteil des Pflege-Pakets der Bayerischen Staatsregierung. Wir investieren jährlich 400 Millionen Euro, damit Pflegebedürftige in Bayern ab Pflegegrad zwei pro Jahr einen Betrag von 1.000 Euro zusätzlich bekommen. Damit stärken wir ihre Selbstbestimmung und ihre gesellschaftliche Teilhabe. Mit dem Geld können sich Pflegebedürftige etwas gönnen, was sie sich in ihrem normalen Alltag nicht leisten können. Sie können auch Angehörigen und anderen Menschen, die sie bei der Bewältigung ihres schwierigen Alltags unterstützen, eine finanzielle Anerkennung zukommen lassen."

Die Ministerin verwies zugleich auf das neue Investitionskostenförderprogramm für mehr Pflegeplätze in Bayern: "Wir haben die Menschen im Blick, die Angehörige zu Hause pflegen. Damit sie sich gelegentlich eine Auszeit gönnen können, soll ein Schwerpunkt auf die Förderung von Kurzzeitpflegeplätzen gelegt werden. Zudem fördern wir die Schaffung und Modernisierung von stationären Pflegeplätzen. Dafür sind im Doppelhaushalt 2019/2020 rund 120 Millionen Euro veranschlagt."

Huml betonte: "Noch in diesem Jahr startet die Förderung von bis zu 1.000 Pflegeplätzen jährlich. Dies umfasst die Fortentwicklung bestehender Pflegeplätze sowie die Schaffung bedarfsgerechter neuer Pflegeplätze."

Ein weiterer Schwerpunkt wird auf die Förderung von Pflegeplätzen in Heimen gelegt, die sich in den sozialen Nahraum öffnen. Letzteres kann das Angebot von Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeplätzen umfassen, aber auch zum Beispiel einen offenen Mittagstisch, haushaltsnahe Dienstleistungen oder eine Begegnungsstätte.

Weitere Informationen zum Bayerischen Landespflegegeld gibt es im Internet unter lfp.bayern.de oder unter landespflegegeld.bayern.de.