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Richtlinie zur Förderung der Fortbildung in der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorgung tätigen Personen (ForAHP-FöR)

Kontinuierliche Fort- und Weiterbildungen steigern die Personal- und Fachkompetenz und führen damit zu einer Steigerung der Qualität in der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorgung. Insbesondere im Pflegealltag nehmen die pflegerischen, medizinischen und psychosozialen Anforderungen laufend zu. Ziel der Fort- und Weiterbildungsangebote ist die Stärkung der Fachkompetenz sowie der Resilienz der in der Altenpflege und Hospiz- und Palliativversorgung tätigen Personen.

Zweck der Förderung

Die Förderung dient der Unterstützung von Maßnahmen der Fortbildung der in der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorgung tätigen Personen in Bayern.

Gegenstand der Förderung

Förderfähig im Sinn dieser Richtlinie sind Fortbildungsmaßnahmen, die zur Vermittlung, Erweiterung, Vertiefung und Weiterentwicklung der spezifischen Fachkenntnisse dienen. Welche Maßnahmen für welche Zielgruppen gefördert werden können, sind der Richtlinie sowie der Ausführungsbestimmungen zur Richtlinie zu entnehmen.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorgung.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden können die Kosten der Fortbildungsmaßnahme.

Art und Höhe

Die Zuwendung wird als Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung gewährt.
Die allgemeine Förderpauschale beträgt 21 Euro pro Fortbildungseinheit nach Ziffer 2.2 bzw. 24 Euro pro Fortbildungseinheit für besondere Schwerpunktthemen nach Ziffer 2.3 der Richtlinie.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Förderung sind in der Richtlinie zur Förderung der Fortbildung in der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorung tätigen Personen (ForAHP-FöR) geregelt.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist schriftlich beim Landesamt für Pflege einzureichen.

Besondere Hinweise

Die Förderungen erfolgen ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Fristen

Die Antragstellung muss bis 31. Oktober des dem Förderjahr vorausgehenden Jahres erfolgt sein.

Erforderliche Unterlagen

Weitere Informationen und die erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der  Seite des Bayerischen Landesamts für Pflege (LfP).