Richtlinie Fortbildung Altenpflege und Hospiz- und Palliativversorgung – ForAHP-FöR

Richtlinie zur Förderung der Fortbildung in der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorgung tätigen Personen – ForAHP-FöR

Lebenslanges Lernen ist ein wichtiges Stichwort unserer heutigen Zeit. Die berufliche Qualifikation rückt in jeder Branche und für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer stärker in den Fokus. In allen Sektoren sind Fachkräfte mit Know-how und Wissbegierde gefragt. Entsprechend § 1 Absatz 4 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) soll die berufliche Fortbildung es ermöglichen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen. Bei einer Weiterbildung erweitern die Teilnehmer ihre beruflichen Qualifikationen.

Kontinuierliche Fort- und Weiterbildungen steigern die Personal- und Fachkompetenz und führen damit zu einer Steigerung der Qualität in der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorgung.

Insbesondere im Pflegealltag nehmen die pflegerischen, medizinischen und psychosozialen Anforderungen laufend zu. Ziel der Fortbildungsangebote ist die Stärkung der Fachkompetenz sowie der Resilienz der in der Altenpflege und Hospiz- und Palliativversorgung tätigen Personen

Nachfolgend erhalten Sie Informationen zu den Inhalten der Förderung und zur Antragstellung.

Anspruchsvoraussetzungen

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Fortbildung in der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorgung. Gefördert werden Fortbildungsmaßnahmen, die zur Vermittlung, Erweiterung, Vertiefung und Weiterentwicklung der spezifischen Fachkenntnisse der in der Altenpflege professionell tätigen Personen erforderlich sind. Im Bereich der Hospiz- und Palliativversorgung werden Fortbildungsmaßnahmen zur Begleitung Schwerstkranker und Sterbender sowohl für professionell tätige Personen als auch für Angehörige und ehrenamtliche Helfer gefördert.

Wer ist antragsberechtigt?

Zuwendungsempfänger sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und deren Mitgliedsorganisationen in Bayern sowie auf Landesebene wirkende oder andere fachlich anerkannte Verbände und sonstige Fortbildungsanbieter.

Der Antrag ist bis spätestens 31. Oktober des dem Förderjahr vorangehenden Jahres beim Landesamt für Pflege einzureichen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Zuwendung wird als Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung in Form der Festbetragsfinanzierung gewährt.
Die allgemeine Förderpauschale für Maßnahmen nach 2.2 der Richtlinie beträgt 21 Euro pro Fortbildungseinheit.
Für Maßnahmen nach 2.3 der Richtlinie beträgt die Förderpauschale 24 Euro pro Fortbildungseinheit.
Soweit Teilnehmergebühren erhoben werden, sind diese zu berücksichtigen und ermäßigen gegebenenfalls die Zuwendung.
Der Zuwendungsempfänger muss einen Eigenanteil von mindestens zehn Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben erbringen.
Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest- P oder ANBest-K).

Weitere Fragen?

Für Fragen stehen die Ansprechpartner des LfP unter 09621 9669-2524 und fortbildung-altenpflege@lfp.bayern.de zur Verfügung.

Bayerisches Landesamt für Pflege
Abteilung Förderverfahren
Postfach 13 65
92203 Amberg
09621 9669-2524
fortbildung-altenpflege@lfp.bayern.de