
Zweck der Förderung
Die Förderung dient der Unterstützung von Maßnahmen der Fortbildung der in der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorgung tätigen Personen in Bayern.
Gegenstand der Förderung
Förderfähig im Sinn dieser Richtlinie sind Fortbildungsmaßnahmen, die zur Vermittlung, Erweiterung, Vertiefung und Weiterentwicklung der spezifischen Fachkenntnisse dienen. Welche Maßnahmen für welche Zielgruppen gefördert werden können, sind der Richtlinie sowie der Ausführungsbestimmungen zur Richtlinie zu entnehmen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorgung.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden können die Kosten der Fortbildungsmaßnahme.
Art und Höhe
Die Zuwendung wird als Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung gewährt.
Die allgemeine Förderpauschale beträgt 21,00 Euro pro Fortbildungseinheit nach Ziffer 2.2 bzw. 24,00 Euro pro Fortbildungseinheit für besondere Schwerpunktthemen nach Ziffer 2.3 der Richtlinie.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Förderung sind in der Richtlinie zur Förderung der Fortbildung in der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorung tätigen Personen (ForAHP-FöR) geregelt.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist schriftlich beim Landesamt für Pflege einzureichen.
Besondere Hinweise
Die Förderungen erfolgen ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Fristen
Die Antragstellung muss bis 31.10. des dem Förderjahr vorausgehenden Jahres erfolgt sein.
Erforderliche Unterlagen
Weitere Informationen und die erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Seite des Bayerischen Landesamts für Pflege (LfP).