
Der Freistaat Bayern hat bereits zahlreiche telemedizinische Projekte mit unterschiedlichen Schwerpunkten gefördert. Bislang wurden rund 60 telemedizinische Projekte mit über 13 Millionen Euro unterstützt. Die Mittel stammen aus verschiedenen Initiativen der Staatsregierung und aus dem Haushalt des Bayerischen Gesundheitsministeriums.
Ziel der Projektförderungen
Das Hauptaugenmerk der bisherigen Förderung lag darauf, ob die Projekte unmittelbar die Qualität der Patientenversorgung erhöhen und die neue Technik direkt dem Patienten zu Gute kommt. Bei diesen Projekten standen in der Regel klassische telemedizinische Anwendungen (beispielsweise Telekonsultationen oder Telemonitoring) im Mittelpunkt. Die gegenwärtige Förderung zielt zusätzlich auf flächendeckende Anwendungen, auf eine durchgängige Nutzung von Standards und eine verstärkte Vernetzung ab. Insbesondere sollen telemedizinische Verfahren in der Fläche etabliert und medizinische Kompetenzzentren aufgebaut werden. Mit Hilfe solcher Zentren kann die Telemedizin optimal verbreitet werden, wobei jede Region ihre spezifische Stärke zur Geltung bringen kann.
Förderung beantragen
Jeder Projektträger kann formlos eine Förderung beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege beantragen. Die Förderung richtet sich nach den Grundsätzen des allgemeinen Haushaltsrechts.
