Präventionsfonds Bayern

Der Präventionsfonds des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention bündelt Mittel und Maßnahmen zu Prävention und Gesundheitsförderung unter einem gemeinsamen Dach. Nach rund zwei Jahrzehnten löst dieser das Programm „Gesund.Leben.Bayern.“ ab. Mit der neuen, zielgerichteten Förderung richten wir den Fokus noch präziser aus: mit verständlicher Aufklärung und Unterstützung für die gesamte Bevölkerung genauso wie mit maßgeschneiderten Angeboten für Menschen mit besonderen gesundheitlichen Risiken.

Logo Präventionsfonds Bayern

Gemeinsam Gesundheit stärken!

Ziel des Präventionsfonds Bayern ist, die Bürgerinnen und Bürger im Freistaat zu einem gesundheitsbewussten Lebensstil zu motivieren, Lebenswelten gesundheitsförderlich zu gestalten und Gesundheitsrisiken entgegenzuwirken. Dazu werden Initiativen und Maßnahmen gefördert, die Erkenntnisse der Gesundheitsförderung und Prävention in praxisnahe, alltagsrelevante Maßnahmen übersetzen.

Auch gezielte Initiativen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes zur Umsetzung einzelner Elemente des Masterplans Prävention erfahren über den Präventionsfonds Bayern Unterstützung.

Über Förderaufrufe werden Ansätze identifiziert, die inhaltlich wie strategisch eng an den Zielen des Masterplans Prävention anknüpfen.

Masterplan Prävention

Der Präventionsfonds Bayern ist ein Beitrag zur Umsetzung des Masterplans Prävention, den das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention im Herbst 2025 auf den Weg gebracht hat.

Förderaufruf: Bayern in Bewegung – Bewegungsförderung weiterdenken

Regelmäßige körperliche Aktivität ist eine wichtige Grundlage für den Erhalt und die Förderung der Gesundheit, zur Vorbeugung zahlreicher chronischer Erkrankungen, zur Verbesserung des Wohlbefindens und der gesellschaftlichen Teilhabe. Gleichzeitig bewegen sich viele Menschen noch nicht ausreichend.

Vor diesem Hintergrund will das StMGP über den Präventionsfonds Bayern innovative Projekte fördern, die einen wirksamen Beitrag zur Steigerung der körperlichen Aktivität in Bayern leisten. Der Förderaufruf „Bayern in Bewegung – Bewegungsförderung weiterdenken“ ist ein Beitrag zur Umsetzung des Masterplans Prävention für Bayern und zahlt insbesondere auf das gesundheitliche Ziel 03 „Eine gute persönliche Basis schaffen mit körperlicher Aktivität und gesunder Ernährung, Stressreduktion und gesundem Schlaf“ ein. Ziel ist es, bewegungsförderliche Rahmenbedingungen zu stärken, die körperliche Aktivität in allen Lebensphasen zu unterstützen und gesundheitsförderliche Strukturen nachhaltig auszubauen.

Das StMGP ruft daher dazu auf, entsprechende Projekte bis spätestens 16. Oktober 2026 für eine Förderung vorzuschlagen.

Es ist beabsichtigt, bis zu zwei Einzel- oder Verbundvorhaben über einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten zu fördern. Dafür stehen insgesamt Fördermittel in Höhe von bis zu 1 Millionen Euro zur Verfügung, maximal 500.000 Euro pro Projekt. Der Projektbeginn kann erst nach Bekanntgabe der Förderentscheidung erfolgen; frühester Termin dafür ist der 1. März 2027.

Förderziel

Gefördert werden insbesondere innovative Projekte, die

  • eine hohe Reichweite und nachhaltige Wirkung haben,
  • einen messbaren Beitrag zur Bewegungsförderung leisten, entweder für die breite Bevölkerung oder für Gruppen mit besonderen Risiken und Bedarfen,
  • auf aktuellen wissenschaftlichen Kenntnissen fußen,
  • einen klaren Praxisbezug haben und konkrete Maßnahmen umsetzen,
  • eine angemessene Evaluation und Qualitätssicherung berücksichtigen sowie
  • eine zweckmäßige und angemessene Kostenplanung (Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit) sicherstellen.

Die langfristige und breite Etablierung von gesundheitsförderlichen Angeboten ist ein wesentliches Anliegen des Präventionsfonds Bayern. Dafür bedarf es starker Partnerschaften. Für die Fördernehmer gilt es daher, die Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren der bayerischen Präventionslandschaft und auch darüber hinaus zu suchen und auszubauen, Synergien mit bestehenden Initiativen, Netzwerken und Strukturen zu schaffen – vorzugsweise außerhalb des Settings „Schule“, wo bereits eine Vielzahl von Initiativen und Projekten verortet ist – und so nachhaltige gesundheitsförderliche Wirkungen zu erreichen, die über die Projektlaufzeit hinaus Bestand haben.

Verfahren und Einreichfristen

Das Verfahren ist zweistufig.

Interessierte Antragsstellerinnen und Antragsteller reichen zunächst bis spätestens 16. Oktober 2026 eine Projektskizze ein. Die Skizze soll entsprechend den in dieser Ausschreibung genannten Anforderungen Auskunft geben über Zielsetzung, Zielgruppen, Kooperationspartner, geplante Maßnahmen und Evaluation sowie eine Ausgabenschätzung enthalten. Die hierfür zu verwendende Vorlage steht am Ende dieser Seite zum Download bereit.

Für ausgewählte Projekte werden in einer zweiten Verfahrensstufe die Projektverantwortlichen aufgefordert, einen vollumfänglichen Förderantrag vorzulegen. Die dafür benötigten Unterlagen sowie eine Antragsberatung stellt das LGL bereit, das sich dafür mit Ihnen in Verbindung setzt. Im Anschluss ist spätestens bis zum 5. Februar 2027 der Förderantrag fristgerecht einzureichen.

Auf der Grundlage dieses ausführlichen Förderantrags wird die Förderentscheidung getroffen. Ein Projektbeginn ist erst nach Bekanntgabe der Förderentscheidung zulässig. Der früheste Projektbeginn ist der 1. März 2027.

Förderkonditionen

Mögliche Fördernehmer sind nichtkommerzielle juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, insbesondere Kommunen, Vereine, Wohlfahrtsorganisationen, wissenschaftliche Institutionen und Einrichtungen des Gesundheitswesens. Gefördert werden können auch gemeinsame Vorhaben mehrerer Partner (Verbundvorhaben). In diesem Fall hat der Verbund aus seinem Kreis einen Partner als koordinierenden Projektverantwortlichen zu benennen. Projekte von kommerziellen Organisationen können nicht gefördert werden. Diese können Teil eines Verbundvorhabens sein, sofern sie nicht als koordinierender Projektverantwortlicher benannt werden. Zudem gilt:

  • Das Projekt darf noch nicht begonnen haben.
  • Die Laufzeit des Projekts kann bis zu 36 Monate betragen.
  • Die maximale Fördersumme für zuwendungsfähige Ausgaben eines Projekts beträgt 500.000 Euro. Die Förderung erfolgt mit einer Förderquote von maximal 90 Prozent. Ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent ist einzubringen. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.
  • Es gelten die Vorgaben von Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO).
  • Die zuwendungsfähigen Ausgaben sind ohne Umsatzsteuer anzugeben, soweit ein Vorsteuerabzug möglich ist. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Ihr Projekt einreichen

Planen Sie ein innovatives Projekt, das einen wirksamen Beitrag zur Steigerung der körperlichen Aktivität der Menschen in Bayern leistet? Reichen Sie jetzt Ihre Projektskizze ein. Gemeinsam setzen wir wichtige Impulse für den Erhalt und die Förderung der Gesundheit der Menschen in Bayern.

Den Antrag schicken Sie bitte per E-Mail an: PFB-foerderung@lgl.bayern.de

Eine barrierearme Version der Projektskizze befindet sich derzeit in der Umsetzung und wird in Kürze verfügbar sein.

Mehr erfahren

Kontakt

  • Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das StMGP das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) beauftragt. Sie erhalten dort Auskunft zu rechtlichen Vorgaben sowie zu fachlichen Fragestellungen. Bitte beachten Sie die jeweiligen E-Mail-Adressen:

  • Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

  • Auskunft zu rechtlichen Vorgaben: PFB-foerderung@lgl.bayern.de

  • Auskunft zu fachlich Fragen: PFB-fachberatung@lgl.bayern.de