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Affenpocken

Affenpocken sind eine Virusinfektion, die bisher nur selten außerhalb des afrikanischen Kontinents auftrat. Im Mai 2022 wurden in verschiedenen Ländern außerhalb Afrikas Fälle registriert, die nicht mit Reisen dorthin in Verbindung standen. Am 19. Mai wurde ein erster Fall auch in München bestätigt, weitere Fälle in Deutschland kamen wenig später hinzu. Das allgemeine Infektionsrisiko für die Bevölkerung wird derzeit als gering erachtet.

Imvanex® ist der einzige Impfstoff, der für eine Impfung gegen Affenpocken geeignet ist und zur Verfügung steht. Für enge Kontaktpersonen von Infizierten oder bestimmte Risikogruppen kann eine Impfung unter sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung daher sinnvoll sein.
Klaus Holetschek MdL, Staatsminister

Ansteckungsrisiko bei engem Kontakt

Eine Übertragung der Affenpocken von Mensch zu Mensch ist in der Regel nur bei engem körperlichen Kontakt wahrscheinlich. Die Viren werden durch Atemwegströpfchen und Kontakt zu den Hautveränderungen übertragen; auch bei sexuellen Kontakten ist eine Ansteckung möglich.

Infektionsverdacht? Sofort in ärztliche Behandlung!

Bei einer Ansteckung kann es fünf bis 21 Tage dauern, bis erste Krankheitszeichen auftreten. Sie sind zunächst grippeähnlich mit Fieber, Kopf-, Muskel- und Rückenschmerzen, auch Schwellungen der Lymphknoten können hinzukommen. Etwas später entwickeln sich die typischen Hautveränderungen: Rötungen, Bläschen und Pusteln, die schließlich verschorfen.

Wer eine solch ungewöhnliche, pockenähnliche Hautveränderung feststellt, sollte sich unverzüglich in ärztliche Behandlung begeben. Enge Kontaktpersonen sollten sich an das örtlich zuständige Gesundheitsamt wenden, welches berät und das weitere Vorgehen festlegt. Ganz allgemein senken Hygienemaßnahmen und die Vorbeugung gegen Kontakt- und Tröpfcheninfektionen wie zum Beispiel das Tragen einer FFP2-Maske und sorgfältige Händehygiene das Risiko, dass die Infektion weitergegeben wird.

Weiterführende Informationen zum Affenpockenvirus finden Sie unter „Weitere Informationen“ am Ende der Seite.

Meldepflicht

Für den Affenpockenvirus besteht sowohl eine ärztliche Meldepflicht als auch eine Labor-Meldepflicht gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG).