Pressemitteilung

08.12.2025

Nr. 241

Gerlach setzt sich für gute ärztliche Versorgung auch auf dem Land ein – Vier weitere Projekte mit insgesamt über 300.000 Euro gefördert

Bayerns Gesundheitsministerium fördert vier weitere Projekte, mit denen die ärztliche Versorgung auf dem Land gestärkt wird. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach betonte am Montag anlässlich der Ausstellung der jüngsten Förderbescheide: „Es ist wichtig, dass alle Bürgerinnen und Bürger in Bayern eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung haben. Immer mehr Gemeinden gerade in ländlichen Regionen sind sich der hohen Bedeutung einer wohnortnahen ärztlichen Versorgung bewusst und wollen sich selbst in diesem Bereich engagieren. Darin unterstützen wir sie finanziell im Rahmen des Förderprogramms für kommunale Projekte.“

Gefördert werden nun Projekte in Unter-, Ober- und Mittelfranken sowie in Niederbayern. Die Ministerin erläuterte: „In Unterfranken fördern wir mit 150.000 Euro die Schaffung eines kommunalen hausärztlichen medizinischen Versorgungszentrums. Es entsteht in Trägerschaft einer gemeinwohlorientierten Genossenschaft in Praxisräumen in Münnerstadt.“

Gerlach fügte hinzu: „Außerdem plant die oberfränkische Gemeinde Lisberg die Sanierung eines ehemaligen Brauhauses. Darin sollen im ersten Stock Räumlichkeiten für eine Arztpraxis entstehen. Wir fördern das Projekt mit über 107.000 Euro.“

Gerlach ergänzte: „Auch in Niederbayern fördern wir ein Projekt: Der Markt Arnstorf will ein kommunales genossenschaftliches medizinisches Versorgungszentrum gründen. Dort sollen Hausärzte und ein Gynäkologe tätig sein. Dieses Projekt fördern wir mit knapp 37.000 Euro. Außerdem will die mittelfränkische Marktgemeinde Colmberg mit einer Werbekampagne einen Hausarzt für eine vakante Praxis gewinnen – wir unterstützen das mit knapp 10.000 Euro.“

Mit der Kommunalförderrichtlinie – KoFöR – unterstützt das bayerische Gesundheitsministerium seit 2024 kommunale Projekte, mit denen die wohnortnahe ärztliche Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in Bayern gestärkt wird. Antragsberechtigt sind bayerische Gemeinden im ländlichen Raum mit höchstens 20.000 Einwohnern sowie deren Zusammenschlüsse. Zudem können bayerische Gemeinden im ländlichen Raum mit mehr als 20.000 Einwohnern und höchstens 30.000 Einwohnern Förderanträge stellen, wenn sie zusätzlich in Regionen mit besonderem Handlungsbedarf nach dem Landesentwicklungsprogramm Bayern liegen.

Gerlach erläuterte: „Wir fördern über dieses Programm zum Beispiel Maßnahmen im Zusammenhang mit der Gründung kommunaler medizinischer Versorgungszentren. Pro Projekt liegt die Förderung bei bis zu 150.000 Euro. Ich freue mich sehr, dass das Förderprogramm auf großes Interesse stößt. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit als zuständige Bewilligungsbehörde bekam bisher 95 Anfragen von Kommunen. Bislang wurden insgesamt acht Anträge bewilligt.“

Im Rahmen des kommunalen Förderprogramms werden auch Imagekampagnen und Marketingaktivitäten zur Gewinnung von Ärztinnen und Ärzten gefördert sowie Service- und Beratungsangebote der Gemeinden für Ärztinnen und Ärzte, die sich dort niederlassen möchten. Weitere Informationen rund um die Förderrichtlinie finden Interessierte im Internet unter www.stmgp.bayern.de/service/foerderprogramme/#foerderprogramme-aerztliche-versorgung-land.

Die Ministerin betonte: „Bayerns Gesundheitsministerium hat in den vergangenen Jahren ein ganzes Bündel an Maßnahmen und Förderungen auf den Weg gebracht, um angehende Ärztinnen und Ärzte für die Arbeit in den ländlichen Regionen zu gewinnen. Neben dem Förderprogramm für kommunale Projekte gehören hierzu erfolgreiche Instrumente wie die Landarztprämie und das Stipendienprogramm für Medizinstudierende. Hierfür hat Bayern seit 2012 insgesamt rund 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.“