Untersuchung in der Schwangerschaft. Die Hebamme untersucht eine schwangere Frau.

Berufsbild Hebamme - Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung

Hebammen betreuen Frauen und ihre Familien ganzheitlich während Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit. Sie sind werdenden Eltern eine wichtige Stütze und leisten einen wertvollen Beitrag zur Frauen- und Kindergesundheit.

Die hochqualifizierte Arbeit der Hebammen und Entbindungshelfer genießt in Deutschland zu Recht großes Vertrauen. Die Anstrengungen von Hebammen für die Gesundheit von Mutter und Kind sind für unser Land unverzichtbar.
Klaus Holetschek, Staatsminister

Berufsbild Hebamme

Für viele werdende Mütter ist die Hebamme bereits vor der Geburt eine wertvolle Ansprechpartnerin. Sie berät über eine für Mutter und Kind gesunde Lebensweise während der Schwangerschaft, klärt über die verschiedenen Geburtsarten auf und verfügt in der Regel über Informationen zu den Angeboten der örtlichen Geburtskliniken und Geburtshäuser. Für viele Frauen, die zum ersten Mal Mutter werden, sind die Ratschläge der Geburtshelfer zur Säuglingspflege und -ausstattung wichtig.

Daneben leisten Hebammen einen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge. Frühzeitig verschaffen sie sich einen Eindruck vom Gesundheitszustand der Mutter und des ungeborenen Kindes. Hierzu gehört das Abhören der Herztöne des Kindes, die Lagebestimmung oder die Untersuchung des Urins der Mutter. So können eventuelle Unregelmäßigkeiten früh erkannt und Risiken vermindert werden. Falls gewünscht und erforderlich, beraten Hebammen auch über soziale Hilfen und vermitteln bei den betreffenden Stellen.

Während der Geburt begleiten Hebammen die Mutter, dokumentieren den Verlauf der Geburt und führen regelmäßig Untersuchungen durch. Unmittelbar nach der Geburt kontrolliert die Hebamme den Gesundheitszustand des Neugeborenen. Später leistet sie Hilfe beim ersten Stillen. Schwangerschaft und Geburt sind einschneidende Erlebnisse und stellen für viele Frauen eine körperliche und seelische Herausforderung dar. Eine qualifizierte Hebamme kann in dieser Phase eine große Stütze für die Familien sein. Sie weist auf ärztliche Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten und auf die Empfehlungen der beim Robert Koch-Institut eingerichteten Ständigen Impfkommission zu einem vollständigen, altersgemäßen Impfschutz hin. In den Wochen nach der Geburt kontrolliert die Hebamme die Rückbildung, pflegt den Nabel des Säuglings und berät in Alltagsfragen rund ums Kind. Spezielle Kurse, unter anderem Beckenbodengymnastik oder Babypflege, runden das Angebot ab. Häufig sind ausgebildete Hebammen selbstständig tätig. Weitere Optionen sind die Arbeit als angestellte Hebamme in einer Klinik oder in speziellen Geburtshäusern.

Geburtshelfer mit Baby am Wickeltisch.

Ausbildung

Hebammenschulen

Bis zum 31. Dezember 2019 fand die Hebammen-Ausbildung ausschließlich an Hebammenschulen (in Bayern Berufsfachschulen) statt. Dort kann sich bewerben, wer über einen guten mittleren Schulabschluss verfügt. Bewerberinnen und Bewerber sollten verantwortungsbewusst, ruhig, teamfähig und geduldig sein. Hat die Bewerberin bzw. der Bewerber eine Erlaubnis als Krankenpflegehelfer/in bzw. Krankenpfleger/in oder bereits eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen, ist auch ein Haupt­schul­ab­schluss ausreichend.

Die Hebammenschulen sind jeweils einer Klinik angeschlossen. Der theoretische Teil der Ausbildung vermittelt unter anderem Kenntnisse in Anatomie und Geburtshilfe. Der praktische Teil findet in einer Klinik statt und eröffnet Einblick in die unterschiedlichsten medizinischen Abteilungen. Die Ausbildung soll insbesondere dazu befähigen, Frauen während der Schwangerschaft, der Geburt und dem Wochenbett zu beraten und zu betreuen, normale Geburten zu leiten, Komplikationen des Geburtsverlaufs frühzeitig zu erkennen, Neugeborene zu versorgen, den Wochenbettverlauf zu überwachen und eine Dokumentation über den Geburtsverlauf anzufertigen.

Die Ausbildung endet mit einem Staatsexamen. Dieses besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil.

Hebammenstudium

Seit 1. Januar 2020 wurde die Hebammenausbildung vollständig an die Hochschulen verlagert. Die berufliche Ausbildung an Hebammenschulen kann als Übergangsregelung aber noch bis zum 31. Dezember 2022 begonnen werden.

Hebammen werden künftig in einem dualen Studium auf ihren Beruf vorbereitet. Das Hebammenstudium kann zwischen sechs und acht Semester dauern. In allen EU-Mitgliedstaaten außer in Deutschland werden Hebammen bereits an Hochschulen ausgebildet. Die Akademisierung der Hebammenausbildung in Deutschland entspricht europäischen Standards und setzt die Berufsanerkennungsrichtlinie der Europäischen Union um. Das ermöglicht künftigen Hebammen, überall in Europa in ihrem Beruf arbeiten zu können. Eine Reform der Ausbildung war zudem notwendig, weil die Anforderungen an die Geburtshilfe stetig ansteigen. Hebammen arbeiten meist sehr selbständig und tragen daher viel Verantwortung.

Für das Hebammenstudium bewerben kann sich, wer eine mindestens zwölfjährige allgemeine Schulausbildung nachweist oder bereits eine Berufsausbildung in der Pflege erfolgreich absolviert hat.

Wer bereits Hebamme ist und die „Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Hebamme“ besitzt, wird diese Erlaubnis behalten – egal wo und wie die Ausbildung erfolgte. Auch wer derzeit an einer Hebammenschule lernt oder in der Übergangszeit seine Ausbildung noch dort beginnt, darf sich sicher sein, die Berufserlaubnis zu erhalten und ohne Einschränkung im Beruf tätig sein zu können.

In Bayern gibt es seit Herbst 2019 zwei Modellstudiengänge in Hebammenkunde an der Katholischen Stiftungshochschule München und der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg, die voraussichtlich ab Herbst 2021 in Regelstudiengänge Hebammenkunde (B.Sc.) überführt werden. Weitere Studiengänge werden in den nächsten Jahren eingerichtet.

Zuständigkeit des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention

Das Bayerische Gesundheitsministerium ist zuständig für das Berufsrecht der Hebammen, insbesondere für den Erlass einer Bayerischen Berufsordnung für Hebammen (BayHebBO) und die Auslegung des auf Bundesebene erlassenen Gesetzes über das Studium und den Beruf von Hebammen (HebG) sowie der zugehörigen Studien- und Prüfungsverordnung (HebStPrV).

Zudem ist das Bayerische Gesundheitsministerium zuständig für die Regelung der Vergütung von Hebammenleistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (Hebammengebührenverordnung-HebGebV). Die Vergütung von Hebammenhilfe im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird auf Bundesebene in einem Vertrag nach § 134a Sozialgesetzbuch – Fünftes Buch – SGB V zwischen den Selbstverwaltungspartnern (Berufsverbänden für Hebammenhilfe und dem Spitzenverband der Krankenkassen) geregelt.

Förderungen und Unterstützung für Bayerns Hebammen

Die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Hebammenhilfe durch freiberuflich tätige Hebammen ist gesamtgesellschaftlich von großer Bedeutung. Die 2018 durchgeführte Studie zur Hebammenversorgung im Freistaat Bayern zeigt, dass mehr Hebammen gewonnen werden müssen. Viele Hebammen denken aufgrund der gestiegenen Arbeitsbelastung an eine Aufgabe des Hebammenberufs oder haben dies bereits getan. Und das bei einer stetig steigenden Zahl an Schwangeren und jungen Müttern. Zur Erhaltung und Sicherung einer qualitativ hochwertigen Versorgung von Schwangeren, jungen Müttern und Neugeborenen, sind Maßnahmen für eine flächendeckende Versorgung mit Hebammenleistungen insbesondere in der Geburtshilfe notwendig. Dafür setzt sich der Bayerische Gesundheitsminister auf Bundes- und Landesebene ein. Die Anstrengungen von Hebammen für die Gesundheit von Mutter und Kind sind für unser Land unverzichtbar.