Was ist Cannabis?
Nach Alkohol und Nikotin ist Cannabis das weltweit am weitesten verbreitete Suchtmittel. Gewonnen wird es aus der Cannabispflanze (Cannabis sativa), die zur Familie der Hanfgewächse (Cannabaceae) gehört. Cannabis wird schon seit Jahrhunderten als Nutz- und Heilpflanze angebaut. Die psychoaktive Wirkung beruht auf der Produktion von Cannabinoiden, insbesondere dem Tetrahydrocannabinol (THC), das speziell in den Blüten der weiblichen Hanfpflanze angereichert wird.
THC entfaltet seine Rauschwirkung im menschlichen Körper durch die Bindung an Rezeptoren des körpereigenen Cannabinoidsystems. Insgesamt enthält die Hanfpflanze mindestens 60 unterschiedliche Cannabinoide, von denen aber nur einige psychoaktiv wirken. Die stärkste psychoaktive Wirkung geht vom THC aus. Nicht psychoaktiv wirksam ist beispielsweise das in der Hanfpflanze ebenfalls enthaltene Cannabidiol (CBD). Cannabis wird meist in Form von Haschisch („Hasch“, Harz der Blütenstände) oder Marihuana („Gras“, getrocknete Blüten und Blätter der Cannabispflanze), seltener auch als Haschischöl (konzentrierter Anzug des Cannabis-Harzes) konsumiert.
Die häufigste Konsumform ist das Rauchen meist in Kombination mit Tabak. Mittlerweile gibt es Verfahren zur Extraktion und Anreicherung von Cannabinoiden aus Hanfpflanzen und auch Syntheseverfahren. Gerade die synthetischen Cannabinoide aus unkontrollierter Herstellung stellen eine besondere Gefahr für Konsumierende dar.
Zahlen und Risiken zum Cannabiskonsum
Im aktuellen Epidemiologischen Suchtsurvey (ESA) 2021 gaben knapp neun Prozent der befragten 18- bis 64-jährigen Deutschen an, in den vergangenen zwölf Monaten Cannabis konsumiert zu haben. Vor allem unter jungen Menschen gewinnt der Konsum von Cannabis zunehmend an Bedeutung. Daten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zum Substanzkonsum Jugendlicher und junger Erwachsener aus dem Jahr 2021 zeigen, dass in Deutschland in den letzten zwölf Monaten knapp acht Prozent der zwölf- bis 17-jährigen Kinder und Jugendlichen sowie 25 Prozent der 18- bis 25-jährigen Erwachsenen Cannabis konsumiert haben. Die statistischen Kennzahlen weisen auf eine Etablierung des Konsums im Jugend- und jungen Erwachsenenalter hin, wobei der Probierkonsum noch höher liegt.
Die Entwicklung ist umso besorgniserregender, da insbesondere für diese Altersgruppen der Konsum von Cannabis mit erhebliche Gesundheitsgefahren einhergeht. Denn Cannabis ist ein sehr wirksames stimmungs- und wahrnehmungsveränderndes Suchtmittel mit erheblichen und zum Teil unumkehrbaren gesundheitlichen und sozialen Risiken.
Neben körperlichen Erkrankungen, wie beispielsweise Hodenkrebs und Atemwegserkrankungen begünstigt Cannabis insbesondere psychische Erkrankungen wie etwa Angststörungen, Depressionen und Psychosen. Cannabiskonsum, insbesondere im jungen Lebensalter, birgt aufgrund der noch andauernden Gehirnentwicklung, die bis weit in die dritte Lebensdekade hineinreicht, die Gefahr von strukturellen und funktionellen Beeinträchtigungen des Gehirns. Die Folge können Einbußen in Lern- und Gedächtnisleistungen sowie Aufmerksamkeit, Denkleistung und Intelligenz sein und somit die altersgerechte Entwicklung junger Menschen nachhaltig gefährden.
Menschen, die häufig Cannabis konsumieren, brechen öfter die Schule ab, besuchen seltener eine Universität und haben seltener akademische Abschlüsse als ihre nicht konsumierenden Altersgenossinnen und Altersgenossen. Darüber hinaus kann der Konsum von Cannabis zu Sucht und Abhängigkeit mit Toleranzentwicklung (immer höhere Dosen notwendig) und Entzugssymptomen führen. Eine Überdosierung von Cannabis kann unmittelbar Wahn, Halluzinationen, Benommenheit sowie körperliche Symptome, wie beispielsweise Herzrasen, Herzrhythmusstörungen, Schmerzen, Übelkeit und Erbrechen zur Folge haben und bedarf in der Regel einer notfallmäßigen Behandlung.
Cannabis: Legal – aber es gelten trotzdem Regeln!
Regeln und Grenzen für den Konsum
- Der Konsum von Cannabis ist für Personen unter 18 Jahren verboten.
- Der Konsum von Cannabis ist in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen (sowohl in der Öffentlichkeit als auch im privaten Bereich) verboten (§ 5 Abs. 1 KCanG).
- Unmittelbare Gegenwart (insbesondere in der Außengastronomie und in Biergärten):
Der Begriff der „unmittelbaren Gegenwart“ kann nicht allgemein definiert werden, sondern hängt von den Umständen des Einzelfalls und den jeweiligen Gegebenheiten ab.- Nach Auffassung des Ministeriums ist der Konsum von Cannabis in geschlossenen Räumen bei Anwesenheit Minderjähriger nach § 5 Abs. 1 KCanG verboten.
- Auch in Gastronomie-Außenbereichen und in Biergärten wird das Kriterium nach Auffassung des Gesundheitsministeriums aufgrund der oft sehr engen räumlichen Nähe der Gäste zueinander (zum Beispiel Bestuhlung in Straßencafés, Bierbänke in Biergärten) regelmäßig erfüllt sein. An diesen Orten greift somit ebenfalls in aller Regel das Cannabiskonsumverbot.
- Cannabiskonsum auf Volksfesten:
- Volksfeste werden insbesondere auch von Familien besucht, sodass oftmals eine unmittelbare Gegenwart Minderjähriger gegeben sein wird und dann auch dort das Konsumverbot gem. § 5 Abs. 1 KCanG gilt.
- Festzelte auf Volksfesten fallen außerdem in den Anwendungsbereich des Gesundheitsschutzgesetzes (GSG), weshalb dort das Rauchen – auch von Cannabisprodukten – nach Art. 3 Abs. 1 Satz 1 GSG allgemein verboten ist.
- Aber auch auf dem Volkfestgelände im Übrigen – also in Außengastronomiebereichen, vor und in den Fahrgeschäften, an den Schaustellerbuden und auf den Verkehrsflächen – herrscht aufgrund des auf Volksfesten typischerweise sehr hohen Besucheraufkommens eine sehr enge räumliche Nähe der Besucher zueinander. Sind darunter Minderjährige, gilt dann dort ebenfalls das Konsumverbot. Jedenfalls kann auf dem Volksfestgelände insgesamt eine – zumindest zeitweilige – unmittelbare Gegenwart Minderjähriger nie sicher ausgeschlossen werden.
- Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten
- in Schulen und in deren Sichtweite,
- auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite,
- in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite,
- in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite,
- innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite sowie
- in Fußgängerzonen zwischen sieben und 20 Uhr
- Sichtweite im oben genannten Sinne ist erst ab einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der jeweiligen Einrichtung nicht mehr gegeben.
- Das Rauchen von Cannabis ist außerdem im Geltungsbereich des Gesetzes zum Schutz der Gesundheit (GSG) verboten, also insbesondere in Innenräumen der in Artikel zwei des GSG bezeichneten öffentlichen Gebäude, Einrichtungen, Heime, Sportstätten, Gaststätten und Verkehrsflughäfen.
Regeln und Grenzen für den privaten Eigenanbau
- Personen ab 18 Jahren ist am Wohnsitz oder am Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts der Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen erlaubt.
- Cannabis aus dem privaten Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
Regeln und Grenzen für den Besitz
- Der Besitz von Cannabis ist für Personen unter 18 Jahren verboten.
- Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfen in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen, an ihrem Wohnsitz oder ihrem gewöhnlichen Aufenthalt bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis.
- Unter getrocknetem Cannabis ist nach Auffassung des Ministeriums konsumierfähiges Cannabis zu verstehen.
- Cannabispflanzen, Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge) und das geerntete Cannabis sind am Wohnsitz und am gewöhnlichen Aufenthalt durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu schützen. Dazu zählen unter anderem:
- Sicherung von Grow-Boxen und sonstigen Gewächshäusern oder Anbauflächen durch mechanische oder elektronische Verriegelungsvorrichtungen.
- Verwahrung des geernteten und verarbeiteten Cannabis und nicht genutzter Cannabissamen in kindersicheren Behältnissen oder in gegen Zutritt beziehungsweise Zugriff gesicherten Räumen oder Schränken.
Regeln und Grenzen für Werbung
- Werbung und jede Form des Sponsorings sowohl für Cannabis als auch für Anbauvereinigungen sind verboten.
- Dazu zählt insbesondere auch die Mitgliederanwerbung in Form einer Anzeige via Zeitung, Internet oder in den sozialen Medien.
Ordnungswidrigkeiten
- Verstöße gegen die oben aufgeführten Regeln sind bußgeldbewehrt.
- Zur Konkretisierung hat das Ministerium einen Bußgeldkatalog erstellt.
Anbauvereinigungen
Die Regelungen zu den Anbauvereinigungen sind zum 1. Juli 2024 in Kraft getreten. Zuständig für den Vollzug der für Anbauvereinigungen geltenden Regeln ist das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Weitergehende Informationen für Anbauvereinigungen können Sie dem Internetauftritt des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit entnehmen.
Prävention und Suchthilfe
Um dem zunehmenden Cannabiskonsums unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu begegnen wurde von Seiten des Ministeriums in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG) am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) eine ganzheitliche bayerische Strategie zur Cannabisprävention entwickelt mit dem Ziel eine systematische Präventionsarbeit im Freistaat umzusetzen.
Bayern setzt dabei den Schwerpunkt auf zielgruppenspezifische, evidenzbasierte Präventionsangebote, die sich insbesondere an die von Cannabis gefährdete Gruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen richten. Im Sinne eines konsequenten Kinder-, Jugend- und Gesundheitsschutzes sollen diese Angebote einen nachhaltigen Beitrag leisten den Cannabiskonsum bei jungen Menschen zu verringern und die Risikowahrnehmung zu steigern.
Cannabisprävention an bayerischen Schulen und Hochschulen
Insbesondere im schulischen Umfeld besteht die Möglichkeit junge Menschen frühzeitig zum Thema Cannabis zu erreichen. daher wurden einige Projekte ins Leben gerufen, die wir Ihnen vorstellen wollen.
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Cannabis-Schulprojekt
Das Ministerium hat in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus zum 1. November 2022 das Cannabis-Schulprojekt ins Leben gerufen. Es wird mit 1,6 Millionen Euro durch das Ministerium gefördert und zielt darauf ab die Cannabis-Präventionsarbeit an Schulen nachhaltig zu stärken. Mittels eines evidenzbasierten Workshops werden Jugendliche der Jahrgangsstufen acht bis zehn über die Risiken des Cannabiskonsums aufgeklärt und für eine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema sensibilisiert. Jugendlichen erhalten so ein fundiertes Verständnis über die Risiken des Cannabiskonsums und bekommen die notwendigen Fähigkeiten vermittelt, um informierte Entscheidungen über den Umgang mit Cannabis zu treffen. Der Workshop fördert dabei nicht nur das Wissen über die Gefahren und die Wirkungen von Cannabis, sondern regt auch dazu an, persönliche Einstellungen und Verhaltensweisen zu reflektieren. Die Workshops werden von lokalen Fachkräften der Suchtprävention durchgeführt, die speziell hierfür zu Moderatorinnen und Moderatoren geschult wurden. Die lokale Koordination des Projektes liegt bei den Regierungen.
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Online-Kurs „Cannabis und Schule: wissen, verstehen, handeln“
Zur Sensibilisierung und Qualifizierung von Lehrkräften beziehungsweise in der Jugend- und Schulsozialarbeit tätigem Personal hat das ZPG in Kooperation mit der Bayerischen Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen den Online-Kurs „Cannabis und Schule: wissen, verstehen, handeln“ entwickelt, um Lehrkräfte beziehungsweise Jugend- und Schulsozialarbeiter auf die Herausforderungen im Umgang mit Cannabis im schulischen Kontext vorzubereiten.
Seit dem 22. Januar 2024 können bayerische Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte dieses Angebot zu Fortbildungszwecken nutzen. Anhand interaktiver Methoden und lebensechter Beispiele lernen Teilnehmende wichtige Hintergrundinformationen über Cannabis und wie sie mit cannabisbezogenen problematischen Situationen im beruflichen Alltag umgehen können. Nach einer Pilotphase in Bayern ist eine bundesweite Einführung (voraussichtlich im Sommer 2024) geplant. Der Online-Kurs stellt eine wichtige Ergänzung der bayerischen Strategie zur Cannabisprävention an Schulen dar.
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Info-Elternabende
Im Kontext der schulischen Suchtprävention liefert auch die Elternarbeit einen entscheidenden Beitrag. Aktuell werden Elternabende zur suchtpräventiven Information zum Thema Cannabis in Bayern etabliert. Geschulte Fachkräfte der Suchtprävention vermitteln den Eltern Wissen zum Thema Cannabis und insbesondere auch wie sie darüber mit ihren Kindern reden können.
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Prävention an Hochschulen, Universitäten und Berufsschulen
Ergänzend zum Cannabis-Schulprojekt wurden Ende 2023 die Weichen für das Projekt „Cannabisprävention an Bayerischen Hochschulen und Universitäten sowie Berufsschulen“ gestellt. Ziel des Modellprojektes ist die Ausarbeitung, Umsetzung und Erprobung eines nachhaltigen Peer-to-Peer-Ansatzes der Cannabisprävention an den drei bayerischen Pilotstandorten Bamberg, Kempten und München. So soll gezielt eine geeignete Präventionsstrategie für Studierende geschaffen werden. Das Projekt befindet sich derzeit in der Erprobungsphase, die primäre Zielgruppe sind Studierende. Eine Erweiterung für Berufsschulen und damit für ältere Schülerinnen und Schüler (ab Jahrgangsstufe zehn) ist geplant.
Cannabis-Schulprojekt
Das Ministerium hat in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus zum 1. November 2022 das Cannabis-Schulprojekt ins Leben gerufen. Es wird mit 1,6 Millionen Euro durch das Ministerium gefördert und zielt darauf ab die Cannabis-Präventionsarbeit an Schulen nachhaltig zu stärken. Mittels eines evidenzbasierten Workshops werden Jugendliche der Jahrgangsstufen acht bis zehn über die Risiken des Cannabiskonsums aufgeklärt und für eine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema sensibilisiert. Jugendlichen erhalten so ein fundiertes Verständnis über die Risiken des Cannabiskonsums und bekommen die notwendigen Fähigkeiten vermittelt, um informierte Entscheidungen über den Umgang mit Cannabis zu treffen. Der Workshop fördert dabei nicht nur das Wissen über die Gefahren und die Wirkungen von Cannabis, sondern regt auch dazu an, persönliche Einstellungen und Verhaltensweisen zu reflektieren. Die Workshops werden von lokalen Fachkräften der Suchtprävention durchgeführt, die speziell hierfür zu Moderatorinnen und Moderatoren geschult wurden. Die lokale Koordination des Projektes liegt bei den Regierungen.
Online-Kurs „Cannabis und Schule: wissen, verstehen, handeln“
Zur Sensibilisierung und Qualifizierung von Lehrkräften beziehungsweise in der Jugend- und Schulsozialarbeit tätigem Personal hat das ZPG in Kooperation mit der Bayerischen Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen den Online-Kurs „Cannabis und Schule: wissen, verstehen, handeln“ entwickelt, um Lehrkräfte beziehungsweise Jugend- und Schulsozialarbeiter auf die Herausforderungen im Umgang mit Cannabis im schulischen Kontext vorzubereiten.
Seit dem 22. Januar 2024 können bayerische Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte dieses Angebot zu Fortbildungszwecken nutzen. Anhand interaktiver Methoden und lebensechter Beispiele lernen Teilnehmende wichtige Hintergrundinformationen über Cannabis und wie sie mit cannabisbezogenen problematischen Situationen im beruflichen Alltag umgehen können. Nach einer Pilotphase in Bayern ist eine bundesweite Einführung (voraussichtlich im Sommer 2024) geplant. Der Online-Kurs stellt eine wichtige Ergänzung der bayerischen Strategie zur Cannabisprävention an Schulen dar.
Info-Elternabende
Im Kontext der schulischen Suchtprävention liefert auch die Elternarbeit einen entscheidenden Beitrag. Aktuell werden Elternabende zur suchtpräventiven Information zum Thema Cannabis in Bayern etabliert. Geschulte Fachkräfte der Suchtprävention vermitteln den Eltern Wissen zum Thema Cannabis und insbesondere auch wie sie darüber mit ihren Kindern reden können.
Prävention an Hochschulen, Universitäten und Berufsschulen
Ergänzend zum Cannabis-Schulprojekt wurden Ende 2023 die Weichen für das Projekt „Cannabisprävention an Bayerischen Hochschulen und Universitäten sowie Berufsschulen“ gestellt. Ziel des Modellprojektes ist die Ausarbeitung, Umsetzung und Erprobung eines nachhaltigen Peer-to-Peer-Ansatzes der Cannabisprävention an den drei bayerischen Pilotstandorten Bamberg, Kempten und München. So soll gezielt eine geeignete Präventionsstrategie für Studierende geschaffen werden. Das Projekt befindet sich derzeit in der Erprobungsphase, die primäre Zielgruppe sind Studierende. Eine Erweiterung für Berufsschulen und damit für ältere Schülerinnen und Schüler (ab Jahrgangsstufe zehn) ist geplant.
Das Bayerische Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung bietet weiterführende Informationen zum Thema Cannabisprävention.
Gezielte Maßnahmen für Risikogruppen
Darüber hinaus fördert das Ministerium bereits seit vielen Jahren das Projekt Mindzone sowie das Projekt Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumierenden (FreD).
Mindzone
Das Projekt Mindzone bewegt sich im Partysetting, Feiernde werden von Altersgenossen sogenannten Peers angesprochen, informiert und für die Gefahren von Suchtmitteln sensibilisiert. Das Thema Cannabis wird sowohl im direkten Gespräch mit den Partygängern, über die Website als auch über Podcasts transportiert.
FreD
Bei FreD handelt es sich um ein gezieltes frühzeitiges Hilfe- und Beratungsangebot für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 21 Jahren die erstmals aufgrund von Cannabis- oder illegalen Drogenkonsum auffällig werden. Es schließt die Lücke zwischen universellen Präventionsangeboten (zum Beispiel an Schulen) und weiterführenden Angeboten der Suchthilfe. Im Rahmen eines Interventions- und Beratungskurs, der an verschiedenen Standorte in Bayern angeboten wird, lernen die Teilnehmenden den eigenen Konsum zu reflektieren, werden zu Einstellungs- und Verhaltensänderungen motiviert und erwerben Kompetenzen und Wissen im Umgang mit Suchtmitteln. Ziel ist es einer Verstetigung des Konsums entgegenzuwirken und der Entstehung einer Abhängigkeitserkrankung vorzubeugen.
Angebote der Suchthilfe
Die psychosozialen Suchtberatungsstellen in Bayern bieten suchtgefährdeten beziehungsweise suchtkranken Menschen und deren Angehörigen Hilfe und Unterstützung an. Ihr Schwerpunkt liegt dabei im Bereich der ambulanten Beratung und Betreuung. Beratungen können dabei direkt vor Ort oder auch online über die trägerübergreifende und bundesweit einheitliche Beratungsplattform „DigiSucht“ erfolgen. Mit „DigiSucht“ wurde ein besonders niedrigschwelliger, sowie zeit- und ortsungebundener Zugang zum Hilfs- und Unterstützungsangebot der Psychosozialen Suchtberatungsstellen geschaffen.
Weitergehende Informationen zu den Angeboten der Suchthilfe finden Sie auf unserer Suchtseite.