
Infektionen und Epidemien
Die gesetzliche Grundlage zur Bekämpfung von Infektionen bildet in Deutschland das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Für viele Infektionskrankheiten besteht deshalb eine Meldepflicht an das Gesundheitsamt.
Bei den meldepflichtigen Infektionskrankheiten in Bayern stehen die durch Bakterien oder Viren ausgelösten Magen-Darm-Infektionen an erster Stelle, gefolgt von Influenzaerkrankungen (Virusgrippe). Aber auch bei einer Vielzahl anderer Infektionen ist ein regional gehäuftes Auftreten möglich, beispielsweise bei Masern oder Hepatitis A-Erkrankungen (virale Leberentzündung). Dann leitet das örtliche Gesundheitsamt Infektionsschutzmaßnahmen ein.
Geimpft geschützt!
Grundsätzlich gilt: Schutzimpfungen sind nach wie vor die wichtigste und wirksamste Maßnahme zur Vorbeugung vieler Infektionskrankheiten.